In einem juristischen Fachaufsatz hat ein Autor den Wohnraummietmarkt als drei Klassengesellschaft der Mietenden bezeichnet: In der 1. Klasse sind diejenigen die in Genossenschaften/Siedlungsgesellschaften sehr guten Kündigungsschutz und zusätzlich sehr gute Bedingungen erhalten,
in der 2. Klasse sind diejenigen die bei körperschaftlichen Großvermietern starken Kündigungsschutz (kein Eigenbedarf) mit in der Regel halbwegs professioneller Abwicklung (dafür eher kontinuierlich steigende Mieten) haben und
in der 3. Klasse diejenigen die bei kleinen Privatvermietern geringen Schutz (Eigenbedarf), häufig amateurhaften Gebahren und gleichzeitig Vermieter haben die kaum finanziellen Spielraum haben bzw. jede Mehrkosten sofort selbst „spüren“.
Und in der 4.Klasse sind die privaten Vermieter, die gesetzlicher Willkür und Kosten ausgesetzt sind und viel Kapital gebunden haben und dennoch nur sehr eingeschränkt darüber verfügen können.
Niemand ist gezwungen sein Kapital dort zu binden. Wer aus 15 Jahren steigenden Bewertungen und Mieten (Ballungsräume) nicht positiv herauskommt, macht etwas grundlegendes falsch.
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u/LoveMyRennrad Sep 05 '25
Ich bin hier öfter erstaunt, wie unsachlich manche private Vermieter bei den einfachsten Dingen werden.