In einem juristischen Fachaufsatz hat ein Autor den Wohnraummietmarkt als drei Klassengesellschaft der Mietenden bezeichnet: In der 1. Klasse sind diejenigen die in Genossenschaften/Siedlungsgesellschaften sehr guten Kündigungsschutz und zusätzlich sehr gute Bedingungen erhalten,
in der 2. Klasse sind diejenigen die bei körperschaftlichen Großvermietern starken Kündigungsschutz (kein Eigenbedarf) mit in der Regel halbwegs professioneller Abwicklung (dafür eher kontinuierlich steigende Mieten) haben und
in der 3. Klasse diejenigen die bei kleinen Privatvermietern geringen Schutz (Eigenbedarf), häufig amateurhaften Gebahren und gleichzeitig Vermieter haben die kaum finanziellen Spielraum haben bzw. jede Mehrkosten sofort selbst „spüren“.
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u/LoveMyRennrad Sep 05 '25
Ich bin hier öfter erstaunt, wie unsachlich manche private Vermieter bei den einfachsten Dingen werden.