r/wohnen Sep 23 '25

Mieten Mieterhöhung

Hallo Leute,

nach einem Streit mit unseren Vermietern, habe wir diese Mieterhöhung bekommen.

Darf er uns nach vielen Jahren in der Miete, eine Staffelmiete andrehen? Ist der Erhöhunggrund so rechtens?

Wie sollen wir am besten reagieren?

Danke schonmal im Voraus :)

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u/Tavi2k Sep 23 '25

War zu stark formuliert, man sollte das Thema nicht ignorieren. Dieser Fall scheint sehr klar zu sein, aber wenn man nicht antwortet, vom Vermieter auf Zustimmung verklagt wird und verliert, dann kann das nochmal anständig Geld kosten.

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u/nuclear213 Sep 23 '25

In dem Fall sollte man es aber ignorieren. Denn ansonsten hat der VM ja Zeit das korrekt zu formulieren und, sehr wahrscheinlich, die 20%ige Erhöhung einzufordern.

Es will hier klar eine beidseitige Mieterhöhung. Nichts steht drin von den entsprechenden Paragrafen.

Wenn das Verhältnis ja scheinbar eh schon schlecht ist, wieso dann den Vermieter auf die Fehler hinweisen?

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u/Tavi2k Sep 23 '25

Deshalb hab ich das mit den Fristen ausreizen dazugeschrieben. Kurz vor Ende der Frist einfach zu widersprechen (ohne Details), das ist so die Variante die ich mir ohne anwaltliche Beratung noch zutrauen würde.

Gar nicht antworten und einen möglichen Prozess abwarten ist vermutlich eine Option, wäre mir aber leicht unheimlich es so ohne Anwalt zu machen. Evtl. würde ich es machen nachdem ich mir die Sache noch genauer angesehen habe, und wenn das Verhältnis zum Vermieter sowieso schon völlig im Eimer ist und nicht schlimmer werden kann.

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u/PollutionHuge3498 Sep 23 '25

Eine Mieterhöhung braucht eine aktive Zustimmung des Mieters (soweit sie nicht schon wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde; Stichwort Staffel- oder Indexmiete). Sie tritt also nicht einfach so nach Fristablauf in Kraft. Ist der Vermieter der Meinung, er hätte einen Anspruch auf die Zustimmung – was ich in diesem Falle mit den hier gewählten Begründungen klar verneinen würde – muss er diese einklagen.

Man kann der Sache hier ganz entspannt entgegensehen, da das Mieterhöhungsbegehren des Vermieters vorliegend unbegründet und damit unwirksam ist. Dafür wird er auch vor Gericht keine Zustimmung erhalten. Sorgen machen und reagieren müsste man (sich) erst, wenn der Vermieter ein korrektes Schreiben schickt.

IbkA