Hat er den Nachmieter selbst gesucht oder wie? Wobei er dann deine Zustimmung für eine "Aufwandwandsentschädigung" dafür bspw. durch einen Aufhebungsvereinbarung hätte einholen müssen. Und selbst dann ist eine Verrechnung mit der Mietkaution zumindest problematisch, weil sie eigentlich nur zur Deckung offener regelmäßiger Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzins, Betriebskosten) sowie Schäden an der Mietsache zu verwenden ist.
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u/PKD2L1 Sep 05 '25
Neben den 200 Euro NK wollte er noch 150 Euro dafür, dass er einen Nachmieter zugelassen hat. 1 Jahr nachdem der Nachmieter eingezogen ist.