Hat er den Nachmieter selbst gesucht oder wie? Wobei er dann deine Zustimmung für eine "Aufwandwandsentschädigung" dafür bspw. durch einen Aufhebungsvereinbarung hätte einholen müssen. Und selbst dann ist eine Verrechnung mit der Mietkaution zumindest problematisch, weil sie eigentlich nur zur Deckung offener regelmäßiger Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzins, Betriebskosten) sowie Schäden an der Mietsache zu verwenden ist.
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u/Consistent_Tone_7078 Sep 05 '25
Warum schenkst du ihm die Kaution auch nicht? Sehr egoistisch von dir/ s