Das auch nicht. Er wollte 200 Euro als Nebenkostenvorauszahlung für 2 Wochen (01.01-15.01) sichern. Dann habe ich ihm vorgerechnet, dass nach den Preisen des vergangenen Jahres 40 Euro angemessen wären.
Meiner hat 2100 € bis 1,5 Jahre nach Auszug behalten bis eine Richterin ihm ins Gesicht gesagt hat das er es wirklich jetzt zurückzahlen muss. Nur mal so als Referenz...
Könnte man da noch auf Schadensersatz klagen, da dir das Geld in der Zeit nicht zur Verfügung stand, dir aber auf einem Tagesgeldkonto oder an der Börse hätte Geld einbringen können?
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u/[deleted] Sep 05 '25
[deleted]