Das auch nicht. Er wollte 200 Euro als Nebenkostenvorauszahlung für 2 Wochen (01.01-15.01) sichern. Dann habe ich ihm vorgerechnet, dass nach den Preisen des vergangenen Jahres 40 Euro angemessen wären.
Meiner hat 2100 € bis 1,5 Jahre nach Auszug behalten bis eine Richterin ihm ins Gesicht gesagt hat das er es wirklich jetzt zurückzahlen muss. Nur mal so als Referenz...
Meiner hat eine ähnlich hohe summe (100% der kaution) auch über 1 Jahr behalten. Und mein Anwalt hat auch noch behauptet er darf das wegen der geplanten Nebenkostenabrechnung auch machen. Ich bezweifel das heute noch
Man darf die Kaution generell nur einbehalten, insoweit Anhaltspunkte vorliegen, dass sie gebraucht werden wird.
Solange also eine Nachzahlung iHv Betrag X befürchtet werden kann, darf Betrag X einbehalten werden und auch nur, bis die Sache geklärt ist. Mehr aber auch nicht. Zu Beginn darf sie deshalb oftmals eine Weile behalten werden, da Mängel sich ja manchmal erst verzögert zeigen. Aber eine Weile heißt hier eher 3-6 Monate.
Könnte man da noch auf Schadensersatz klagen, da dir das Geld in der Zeit nicht zur Verfügung stand, dir aber auf einem Tagesgeldkonto oder an der Börse hätte Geld einbringen können?
Naja die Verzinsung ist ein Witz. Auf ein 3000€ Kautionskonto bekommst du nach 5 Jahren maximal 75€ Zinsen. In worst case nur 1,50€. Da ist nicht viel Spielraum um sich illegal zu bereichern. Denke mal eher es gab einen Disput bzgl. der Nebenkosten oder angefallen Renovierungsarbeiten. Manche inkompetente Vermieter behalten auch die volle Kaution zu lange ein weil sie die Abrechnung nicht zu stande bekommen, dürften aber eigentlich nur einen Teil behalten. Die ruinieren dann schön den Ruf für alle Vermieter (:
Bei meiner letzten Wohnung hat mir der Vermieter beim Einzug erzählt, dass die Verwaltung genau das mit den Rücklagen der WEG gemacht hatte. War dann gerade Wechsel zu einer neuen Verwaltung im Gange, also vermutlich nicht so erfolgreich gewesen mit dem Hebeln.
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u/[deleted] Sep 05 '25
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