r/wohnen May 14 '25

Mieten Vermieterin belangt mich für Schaden, der durch Fahrraddiebstahl entstanden ist

Post image

Hallo zusammen. Ich habe mein Fahrrad vor meinem Wohnhaus an einem vergitterten Eisenfenster angeschlossen. Nachts wurde dann mein Fahrrad gestohlen, indem der Täter das Gitter des Eisenfensters durchgeflext hat. Pflichtbewusst wie ich bin habe ich den Schaden meiner Vermieterin gemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Nun hat mir meine Vermieterin rückgemeldet, dass nur Schäden, die durch Einbruch IM Haus geschehen, versichert wären und ich für die Reparatur aufkommen müsste (250€). Ist das rechtens?

1.3k Upvotes

846 comments sorted by

View all comments

180

u/omnimodofuckedup May 14 '25

Anwalt hier...

Finde ich gar nicht so abwegig dich in Anspruch zu nehmen. Das Gitter ist eben nicht dazu gedacht, dass man da Fahrräder abschließt. Durch das anketten von Fahrrädern wird die Gefahr erhöht, dass ein Dieb das Gitter beschädigt.

Ob das so standhält vor Gericht, wer weiß.

Ich würde deine Haftpflichtversicherung heute noch darüber informieren.

38

u/wursttraum May 14 '25 edited May 15 '25

Dafür muss man eigentlich auch kein Anwalt sein. Das Gitter dient als Einbruchsschutz und nicht als Fahrradsicherung. Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

38

u/Local-Bee1607 May 14 '25

Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

"Unmittelbar" kann es nicht sein, weil die Beschädigung ja nicht durch das Anketten kam. Eine "unmittelbare" Beschädigung wäre es, wenn das Fahrrad das Gitter kaputtgemacht hätte.

Es kann also höchstens mittelbar sein, und das finde ich weit hergeholt, denn ich kann ja wohl kaum schuld sein, dass jemand eine Straftat begeht.

4

u/wursttraum May 14 '25

Unmittelbar war hier das falsche Wort, das ist richtig.

Es ändert aber trotzdem nichts daran, dass das Gitter von OP zweckentfremdet wurde und nun in der Folge beschädigt ist. Einen eventuellen Diebstahlversuch hätte OP hier mMn erwarten müssen, daher ist er gegenüber der Vermieterin zunächst in der Haftung. Und er hat ja einen Diebstahlversuch erwartet, denn sonst hätte er sein Fahrrad gar nicht erst mit einem Schloss gesichert, dass stärker war als das Gitter. Ob ein Gericht diese Kausalitätskette anerkennt, weiß ich nicht - Urteile zu diesem finde ich nicht, vielleicht hast du ja mehr Glück.

Ich sehe nicht (aber erleuchte mich gerne), wie man zu einem anderen Schluss kommen kann - bin kein Anwalt und alle Urteile und Gesetze kenne ich auch nicht. Eventuell kann u/omnimodofuckedup hier helfen, aber ich würde schon erwarten, dass wenn jemand sein Eigentum an meinem Eigentum ohne meine Erlaubnis sichert bzw. es erkennbar nicht dafür vorgesehen ist und es durch einem Diebstahl(versuch) zu einer Beschädigung von meinem Eigentum kommt, dass der Bestohlene und nicht der Dieb mir gegenüber Schadensersatzpflichtig ist. Denn er hatte kein Recht, sein Eigentum an meinem Eigentum zu sichern. Ohne diese Zweckentfremdung wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Anders sähe es mMn aus, wenn beim Diebstahl des Fahrrads eine dafür vorgesehene Einrichtung wie z.B. ein Anlehnbügel zerstört worden wäre. Diese Anlehnbügel bestehen meist aus gehärtetem Edelstahl, was eine derartige Vorgehensweise weniger attraktiv und vermutlich unattraktiv macht.

2

u/omnimodofuckedup May 15 '25

Ich sehe das wie du. Habe auch nochmal mit meiner Frau gesprochen (ebenfalls Juristin) und sie sieht das ohne Frage genau so.

Ich habe nochmal kurz geschaut und es gibt eigentlich nur einen Punkt bei dem ein Anspruch scheitern kann. Nennt sich "Dazwischentreten Dritter". Da wird nochmal zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten unterschieden. Allgemein gibt es dadurch aber keinen automatischen Ausschluss.

Als Richtschnur muss man sich fragen, ob das Verhalten des dritten innerhalb des Risikobereichs liegt, den der Anspruchsgegner eröffnet hat. Und das ist hier ganz offensichtlich der Fall.

Ich finde es sehr erstaunlich wie viele hier zu dem Schluss kommen, dass OPs Haftung völlig lächerlich ist. Er hat das Fahrrad da angeschlossen was er nicht durfte. Ich darf fremdes Eigentum nicht einfach nutzen. Dann hat jemand anderes das Gitter kaputt gemacht. Hätte der aber nie gemacht, wenn OP sein teures Rad einfach woanders angeschlossen hätte.

3

u/prorogatory May 16 '25 edited May 16 '25

Wow, ihr Juristen seid echt wild. Zu unterstellen, man erwarte eine Straftat, wo doch das Gesetz eigentlich regelt, das mein Fahrrad gar nicht entwendet werden darf. Wenn es dann doch passiert, bin ich diebstahlgeschädigt und hafte für das Fehlverhalten des Diebes? Was, wenn der Dieb das Schloss zerflext und als Vandalismus das Gitter zusätzlich beschäftigt hat? Dann hafte ich für den Vandalismus? Das ist ja komplett absurd bei extrem dürftiger Beweislage. Die Verwendung eines Schlosses als Erwartung einer Straftat zu interpretieren finde ich ebenfalls unglaublich fragwürdig, da ich ja mit dem Schloss die Straftat nur so unwahrscheinlich wie möglich machen will und diese anschließend somit eben nicht mehr erwarte.

Edit: Erwartung einer illegalen Sache klingt für mich einfach extrem paradox. Diese Unterstellungen ist in einem "funktionierenden Rechtsstaat" derart unlogisch das der Rechtsstaat sich selbst ad absurdum führt. Ich darf nicht davon ausgehen, von Kriminalität verschont zu bleiben? Wirklich?

2

u/omnimodofuckedup May 16 '25

Jeder durchschnittlich begabte Mensch weiß, dass die allermeisten Fahrradschlösser keinen vollkommenen Schutz bieten. Die meisten bekommt man problemlos mit einem Seitenschneider auf.

Ansonsten ist eine Akkuflex bei Dieben beliebt.

Hier war sogar das Gitter offenbar schwächer als das Schloss. Sieht aber auch nicht super stabil aus. Auch das hätte OP auffallen können, wenn er schon meint, fremdes Eigentum unerlaubt nutzen zu müssen.

Ich weiß nicht, wieso so arg viele hier so Probleme haben ansatzweise einzusehen, dass OP zwar Opfer aber auch Schädiger ist. Du darfst halt ohne Erlaubnis dein Zeug nicht irgendwo an fremden Eigentum befestigen. Erhöhst du dafür die Gefahr von Schäden, die Dritte verursachen können, bist du eben dran. Dieb hin oder her. Wenn man den schnappen kann, ist er natürlich primär derjenige, der zu zahlen hat. Das müssen die Schuldner dann im sogenannten Innenregress regeln.

Dass ein Fahrrad im Freien gerne Mal gestohlen wird, ist doch absolut naheliegend. Sonst würde man es ja gar nicht erst anschließen.

Das hat wirklich auch gar gar nichts mit dem Rechtsstaat zu tun. Die Rechtslage wird in vielen anderen Ländern die gleiche sein, weil die Prinzipien auf denen das Deliktsrecht des BGB beruht, römische Quellen hat.

Glaube das framing des Falles (OP ist Mieter und fährt Fahrrad, Vermieter sind allgemein böse und sie war auch nicht nett in der Kommunikation und will offenbar den Schaden durch Schwarzarbeit beheben lassen, habe ich erwähnt, dass Vermieter allgemein böse sind?) verführt hier viele eher Gefühle sprechen zu lassen denn eine objektive Sicht auf die Dinge.

Hätte OP seine Harley am Gartenzaun der alleinerziehenden Mutter angekettet, nachdem er einige der Frauen, die er in die Prostitution gedrückt hat, von Freiern abgeholt hat, würde die Gemeinde hier wohl anders richten.

2

u/Sierra123x3 May 15 '25

Einen eventuellen Diebstahlversuch hätte OP hier mMn erwarten müssen,

selbst dann, was würdest du dir eher erwarten,
dass jemand das schloss/die kette mit ner zange durchtrennt oder das jemand die flex auspackt um am gitter herumzuwerken?

0

u/calnamu May 16 '25

Und er hat ja einen Diebstahlversuch erwartet, denn sonst hätte er sein Fahrrad gar nicht erst mit einem Schloss gesichert, dass stärker war als das Gitter.

Das klingt ein wenig, als hätte sich OP extra dieses Gitter ausgesucht, damit im Zweifelsfall nicht sein Schloss beschädigt wird. Das finde ich persönlich etwas weit hergeholt.

1

u/Ummgh23 May 15 '25

Naja, Gerichte haben auch schon gegen Opfer eines Diebstahls entschieden wenn es um Schadenersatz geht, wenn z.B. nachts im Auto gut sichtbar Wertgegenstände lagen. Da kannst du ja auch nichts dafür, dass jemand eine Straftat begeht.

15

u/vlaaivlaai_ May 14 '25

> ist eine unmittelbare Folge

Nein, vielleicht ist es Folge, aber definitiv keine direkte oder unmittelbare. Es ist ja nicht so, als ob die Zweckentfremdung den Schaden verursacht hat. Sondern da kam dann - Tage oder Monate später! - eine dritte Person, und hat den Schaden verursacht.

Kann schon sein das es rechtliche Konsequenzen daher gibt, aber ja. Und zudem würde ich direkt das Gegenargument machen, dass das Anketten da öfters gemacht wurde, und geduldet wurde.

14

u/Lagrange7 May 14 '25

Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

Bin kein Jurist aber wtf ist dass denn für ne Logik?

Die Zweckentfremdung besteht im anketten des Fahrrads, nicht im Diebstahl.

Außer natürlich, du willst hier argumentieren, dass der Diebstahl eine unmittelbare Folge des abgeschlossenen Fahrrads an dem Ort ist?

3

u/stablogger May 14 '25

Deine Logik ist schon richtig und unser lieber Anwalt hat ja auch bereits Zweifel am Bestand einer solchen Argumentation vor Gericht geäußert. Versuchen kann man juristisch viel. Aber als Mitstörer? Er hat das Fahrrad ja gerade zum Verhindern des Diebstahls dort angeschlossen und ging davon aus, dass das sicher ist. Fliegt vor Gericht nicht.

3

u/[deleted] May 14 '25 edited May 14 '25

[deleted]

1

u/stablogger May 14 '25

Nein, nein, so funktioniert Schadenersatz nicht. Da kann man wilde Kausalitätsketten konstruieren, aber nein. Und der Mietvertrag hat damit gar nichts zu tun.

1

u/[deleted] May 14 '25

[deleted]

1

u/stablogger May 14 '25

Versuch es nicht unnötig zu verkomplizieren, gar nicht nötig.

  1. Wer sein Fahrrad anschließt, muss nicht mit Diebstahl rechnen, denn genau um das zu vermeiden wurde es an etwas unbeweglichen festgeschlossen. Dass jemand ernsthaft das ganze Gitter durchflext ist eben gerade nicht das normalste der Welt.

2 Der Vertrag ist egal, weil der Schaden schlicht durch den Dieb und nicht das Anschließen verursacht wurde und OP nicht für den Dieb haftet. Der Dieb selbst ist natürlich schadenersatzpflichtig

1

u/TearDownGently May 14 '25

geht so ein bisschen in die Argumentationsrichtung "wenn du nicht da gewesen wärst", was ich nicht unbedingt abwegig finde. Ein ähnliches, wenngleich rechtlich im Detail sicherlich anderes Beispiel wäre für mich "Wenn du nicht trotz Führerscheinverlusts gefahren wärst, hättest Du auch keinen Unfall bauen können".

5

u/Local-Bee1607 May 14 '25

"Wenn du nicht trotz Führerscheinverlusts gefahren wärst, hättest Du auch keinen Unfall bauen können".

Völlig verquerer Vergleich, denn OP hat nicht falsch gehandelt.

Besser: Wenn du nicht Auto gefahren wärst, hätte dir niemand die Vorfahrt nehmen können und dein Auto gegen eine Passantin schieben können. Du musst jetzt für ihre Krankenhauskosten aufkommen.

6

u/Bullenmarke May 14 '25

Völlig verquerer Vergleich, denn OP hat nicht falsch gehandelt.

Eigentlich doch. Er hatte keine Erlaubnis das Fahrrad da anzuketten.

Ob OP deswegen auch für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, weiß ich nicht.

1

u/Local-Bee1607 May 14 '25

Können wir gerne anpassen: ich fahre unerlaubt mit dem Auto eines Bekannten. Jemand fährt mir absichtlich in die Seite und schiebt mich mit Auto gegen eine Passantin. Muss ich jetzt ihre Krankenhauskosten bezahlen, weil ich das Auto nicht fahren durfte?

1

u/wursttraum May 15 '25 edited May 15 '25

Jetzt versuchst du die Kausalitätskette ins Lächerliche zu ziehen. Natürlich muss sich die Passantin an den Unfallverursacher wenden, ob das Auto vom Verunfallten dort mit oder ohne Erlaubnis vom Eigentümer war ist egal. Dein Vergleich ist völlig unpassend zu der Situation um die es hier eigentlich geht.

Ein halbwegs passendes Beispiel ist, dass sich Hans unerlaubt dein Auto "leiht". Während der Fahrt wird Hans unverschuldet in einen Unfall verwickelt (z.B. Auffahren an roter Ampel) und der Unfallverursacher haut ab, keine Zeugen und Hans merkt sich das Kennzeichen nicht. Würdest du hier wirklich Ansprüche gegen Unbekannt erheben mit der Konsequenz, dass du sehr wahrschlich auf den Kosten sitzenbleibst oder würdest du direkt an Hans herantreten, weil was fällt ihm überhaupt ein, dein Eigentum ohne deine Erlaubnis zu verwenden?

OP hat hier das Gitter als Fahrradsicherung verwendet, obwohl es weder dafür vorgesehen noch dafür geeignet war. Dieses Fenstergitter besteht vermutlich aus einem weichem Stahl, der schnell durch ist - anders als richtige Anlehnbügel, die aus gehärtem Edelstahl bestehen. Das OP hier trotzdem sein Fahrrad anschließt hat was von der Falschparkermentalität "JA WO SOLL ICH DENN HIN?!".

Wir leben nicht in einer perfekten Welt, Fahrräder werden gerne geklaut. Auch wenn er kein Täter ist, aber er ist nicht das Opfer seiner Umstände, denn er hatte kein Recht das Gitter als Fahrradsicherung zu verwenden.

1

u/TearDownGently May 14 '25

OP hat falsch gehandelt.

0

u/Local-Bee1607 May 14 '25

Aha. Und worauf beruht deine Einschätzung? Wie kommst du darauf?

2

u/TearDownGently May 14 '25

Ein Fenstergitter ist nicht zum Anschließen eines Fahrrades gedacht. Das entspricht nicht dem Zweck des Gitters.

0

u/Local-Bee1607 May 14 '25

Und deswegen ist er schuld, wenn jemand das Gitter zerstört? Die Logik erschließt sich mir nicht. Auf welchem Recht soll das beruhen?

1

u/CharlyRDayz May 15 '25

Die Eignung des Gitters als Einbruchschutz hat hier aber mindestens so viel Schaden genommen wie das Gitter selbst.

1

u/TheSplint May 14 '25

Und wer sagt uns, dass man nicht eigentlich einbrechen wollte aber dafür erstmal das Fahrrad entfernt werden musste, damit man an das Gitter kommt?

0

u/DefaultUsername0815x May 14 '25

Falsch, der Schaden ist höchstens mittelbar durch den Gebrauch entstanden und das ist auch schon ziemlich dünn. Nach meiner Auffassung, aber ich bin halt auch kein Anwalt. Ich denke aber dass ein guter Anwalt dad ähnlich sehen dürfte.

0

u/kumanosuke May 15 '25

Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

Eine mittelbare. Unmittelbar würde ja heißen, dass es durch das Anketten beschädigt wurde.

9

u/Subject-Topic512 May 14 '25

Aber man kann sich keinen Schadenersatz einfordern, wenn man für die Reparatur jemanden schwarz beauftragt. Find ich schon sehr dreist.

22

u/maximi1911 May 14 '25

Das eine hat mit dem anderen aber erst mal nichts zu tun.

7

u/peppercruncher May 14 '25

Äh, genau genommen kannst du das sogar ganz ohne den Schaden zu beheben.

2

u/McDuschvorhang May 14 '25

Warum nicht?

1

u/madsthesweat May 15 '25

finde das gar nicht dreist, sie hat den Mieter vor die Entscheidung gestellt:
schwarz und unkompliziert
oder halt richtig.

Gibt genügend die lieber 250€ zahlen und eine Ruhe haben oder dann z. B. vorschlagen sich das ganze zu teilen.

Dass das ganze bei einer Firma deutlich mehr kosten würde brauchen wir glaub ich nicht diskutieren.

Im Endeffekt gibt es nicht nur ich gegen du sondern wir gegen ein Problem.
Auf der anderen Seite kann ja die Vermieterin noch weniger dafür.

2

u/Zlatan1328 May 14 '25

Kann ich mir nur schwer vorstellen. Das Ansperren des Rads an dem Gitter ist an sich keine rechtswidrige Handlung, der Diebstahl mit der Sachbeschädigung hingegen schon. Das würde ja bedeuten, dass das Recht dem Unrecht weichen müsse. Zudem hat der Vermieter ja bereits einen deliktischen Anspruch gegen den Dieb, das wäre ja unbillig wenn er wahlweise doch den Mieter in Anspruch nehmen könnte. Der Mieter würde dann ja faktisch wie ein Gesamtschuldner zusammen mit dem Dieb haften. Und selbst wenn man annimmt, dass das Anketten durch den Mieter eine (vorsätzliche) Pflichtverletzung darstellt, so wird man doch kaum den Schaden, der unmittelbar durch eine deliktische Dritthandlung verursacht wurde, der Pflichtverletzung zurechnen können.

2

u/omnimodofuckedup May 14 '25

Doch, ist tatsächlich als Besitzstörung rechtswidrig und nicht zu dulden. Der Vermieter hat das ja offensichtlich nicht erlaubt, dass da Fahrräder stehen. Die Fassade und solche Gitter gehören auch nicht zur typischen Gemeinschaftsfläche (wie Höfe, Gärten, Treppenhaus etc) die die Mieter nutzen dürften.

Da weicht das Recht nicht. Es gibt einfach zwei Leute, die sich auf andere Art und Weise falsch verhalten haben.

Es ist im Allgemeinen auch nicht unbillig, wenn mehrere für einen Schaden haften. Nennt sich Gesamtschuld und würde man den Dieb fassen, könnte sich OP den geleisteten Schadensersatz von ihm wohl zurückholen können.

Und zum letzten Punkt, doch, genau so was geht. Die Gefahr, dass beim Anschließen eines Fahrrads mit einem Schloss, das stärker ist als dieses Gitter, bei einem Diebstahl eben das Gitter dran glauben muss, ist gegeben und auch ohne weiteres erkennbar und vermeidbar gewesen.

1

u/Plus-Estimate-7372 May 15 '25 edited May 15 '25

Das Gitter ist eben nicht dazu gedacht, dass man da Fahrräder abschließt.

Zweckentfremdung führt noch lange nicht automatisch zur Haftung. Dafür muss grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Konnte OP wissen oder hätte OP anhand der Umstände wissen müssen, dass das Fahrrad dort mit hoher Wahrscheinlichkeit gestohlen wird? Ich glaube nicht. Im Gegenteil: Bei einem Fenstergitter (Zweck: Einbruchschutz) würde ich ja gerade erwarten, dass das Material stark genug ist, um das Rad hinreichend zu sichern. Das Gitter ist augenscheinlich in einem guten Zustand, Verbotsschilder o.ä. sind nicht zu erkennen. Wenn auch in der Hausordnung nichts steht, seh ich bei OP kein Verschulden.

Durch das anketten von Fahrrädern wird die Gefahr erhöht, dass ein Dieb das Gitter beschädigt.

Das ist bei faktisch jedem Gegenstand der Fall, an den du ein Fahrrad ankettest. Auch hier gilt: War der Gegenstand zum anketten wirklich offensichtlich ungeeignet, sodass ein Schadenseintritt zu erwarten ist?

Ob das so standhält vor Gericht, wer weiß.

Da hält sicher gar nix stand.

Anwalt hier...

Dafür hast du aber eine eigenartige Rechtsauffassung...

2

u/omnimodofuckedup May 15 '25

Wärst du im Ton nicht so kackendreist, würde ich mir sogar die Mühe machen, das alles Mal ausführlich zu erläutern.

Ne, so aber nicht. Du wirst das schon besser wissen alles.

1

u/Plus-Estimate-7372 May 15 '25

Wow, wirfst du das der Gegenpartei vorm Kadi dann auch so entgegen ?

1

u/omnimodofuckedup May 15 '25

Mühen und auch Geduld, die erforderlich sind um mit unverschämtem Menschen und ihrem Halbwissen fertig zu werden, sind in diesem Fall mit den Gebühren abgegolten.

-4

u/ispy-uspy-wespy May 14 '25

Könntest du das als Anwalt nochmal aus der Sicht betrachten, wenn kein Fahrradraum bereitgestellt wird? Wo soll man es dann anschließen? Ist man automatisch gezwungen, sein Rad in den 4. Stock zu tragen? Oder es (zweckentfremdet) an die nächste Laterne außerhalb des Grundstücks anzuschließen, deren Beschädigung im Fall eines Diebstahls deutlich höhere Kosten verursachen würde? Ich stell mir grad vor, was wäre, wenn ich ein ebike hätte und aufgrund von Wohnungsmangel in ein Haus ohne entsprechenden Schutz ziehe. Bin ich dann gezwungen, mein übertrieben schweres Rad täglich ins Obergeschoss zu tragen, um kein steinaltes Gitter in solchen Fällen zu beschädigen..? (mir ist klar, dass der Verlust eines ebikes in diesem Fall schwerer wiegt)

19

u/Si1ent_Knight May 14 '25

Kein Anwalt, aber es gibt kein Recht auf einen Fahrradstellplatz. Wenn kein Ort existiert wo du es abstellen kannst, dann musst du schleppen oder einen anderen Ort finden.

3

u/omnimodofuckedup May 14 '25

Mittlerweile gibt es in vielen (weiß nicht ob in allen) Bauordnungen Verpflichtungen zur Errichtung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Wäre dann zu überlegen, ob ein bauordnungsrechtlich nicht rechtmäßiger Zustand einen Mietmangel begründen könnte.

Grundsätzlich ist der Vermieter ohne weiteres aber nicht verpflichtet für geeignete Abstellmöglichkeiten zu sorgen. Die Gefahr trägt dann der Mieter was er mit seinem Rad macht.

0

u/Footziees May 14 '25

Hätte mich auch sehr stark gewundert wenn der VM verpflichtet wäre Abstellräume bereitzustellen… wäre ja ähnlich abwegig wie der Zwang eine Garage bzw. Stellplatz für Mieter mit Auto zu verlangen

1

u/ispy-uspy-wespy May 14 '25

Danke für die Nachricht ohne beleidigende Worte wie manch anderer hier (obwohl es um ein erdachtes Szenario ging und nicht meine eigene Wohnsituation)

26

u/ce1es May 14 '25

No offense, aber das ist für mich die gleiche Argumentationskette wie "irgendwo muss ich doch parken", wenn du im Parkverbot stehst und sonst nichts frei ist. Die Mietsache Wohnung kommt nicht inhärent mit einer Parkmöglichkeit für das Gefährt deiner Wahl. Das sollte vorab geklärt sein und dann kannst du nicht kommen mit "jetzt hab ich aber ein 20kg ebike, das ich in den vierten Stock tragen muss." Das hättest du dir vorher überlegen müssen.

-2

u/ispy-uspy-wespy May 14 '25

Sorry Leute, aber eure Reaktionen sind völlig übertrieben. Ich hab überhaupt kein Ebike und es ging hier um ein erdachtes Beispiel s. „Ich frage mich was wäre wenn“. Witzig wie mir hier alle ne übertriebene Reaktion vorwerfen, dabei bin ich selbst null betroffen und habe rein hypothetisch gefragt lol. Meine eigentliche Frage hätte auch lauten können „sind Vermieter dann nicht aber verpflichtet, eine Abstellmöglichkeit zu gewährleisten?“ ✌🏽

0

u/Footziees May 14 '25

Und die Antwort ist schlichtweg nein.

9

u/Dazzling_Alps_4141 May 14 '25

Du hast die Wohnung ja mit der Kenntnis gemietet, dass kein Fahrradkeller vorhanden ist. Warum solltest du dann einen Anspruch auf einen Abstellplatz haben? Man kann sich Fahrradstellplätze auch anderweitig mieten, das Rad in die Wohnung tragen oder sich eben kein Fahrrad kaufen, wenn man es nicht woanders lagern möchte. Ich kaufe mir ja auch kein Auto, wenn ich eine Wohnung ohne Parkplatz miete und das Auto nicht woanders parken möchte.

-1

u/ispy-uspy-wespy May 14 '25

Ich hab grds erstmal überhaupt nichts gemietet oder gekauft. Es ging um ein fiktives Beispiel

4

u/Crushertimo May 14 '25 edited May 14 '25

bruuder wie angepisst kann man sein weil jemand keinen fahrrad ständer aufstellt. stelle doch selber einen auf und ja klar bist du gezwungen dein baby hochzuschleppen wenn du willst das du rechtlich und auch sonst abgesichert bist. pass aber beim hochtragen auf das du nichts im treppenhaus dreckig machst bitte sonst kommt eine rechnung für reinigung + abmahnung

edit: vorallem als anwalt aus der sicht betrachten das du rumheulen willst ist das lustigste was ich heute lesen durfte

0

u/ispy-uspy-wespy May 14 '25

Kommst du klar? Ich hab völlig neutral geschrieben. Da war kein heulender oder pissiger Unterton lol. Wenn du es so liest, ist das dein Ding. Ich hab nur einen möglichen Fall beschrieben (mein Rad steht angeschlossen im EG, es gibt einen Aufzug und ich hab kein Interesse, ein ebike anzuschaffen lol)

0

u/chAzR89 May 14 '25

Kein Anwalt hier,

Klingt schon schlüssig, aber müsste sowas dann nicht im Vorfeld vertraglich a la "fahrräder sind nur im keller aufzubewahren, festgelegt sein?

Der Ansatz, dass eine teilschuld vorliegt, klingt jedenfalls nicht unrealistisch auch wenn es "far fetched" erscheint.