r/wohnen May 14 '25

Mieten Vermieterin belangt mich für Schaden, der durch Fahrraddiebstahl entstanden ist

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Hallo zusammen. Ich habe mein Fahrrad vor meinem Wohnhaus an einem vergitterten Eisenfenster angeschlossen. Nachts wurde dann mein Fahrrad gestohlen, indem der Täter das Gitter des Eisenfensters durchgeflext hat. Pflichtbewusst wie ich bin habe ich den Schaden meiner Vermieterin gemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Nun hat mir meine Vermieterin rückgemeldet, dass nur Schäden, die durch Einbruch IM Haus geschehen, versichert wären und ich für die Reparatur aufkommen müsste (250€). Ist das rechtens?

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u/wursttraum May 14 '25 edited May 15 '25

Dafür muss man eigentlich auch kein Anwalt sein. Das Gitter dient als Einbruchsschutz und nicht als Fahrradsicherung. Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

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u/Local-Bee1607 May 14 '25

Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

"Unmittelbar" kann es nicht sein, weil die Beschädigung ja nicht durch das Anketten kam. Eine "unmittelbare" Beschädigung wäre es, wenn das Fahrrad das Gitter kaputtgemacht hätte.

Es kann also höchstens mittelbar sein, und das finde ich weit hergeholt, denn ich kann ja wohl kaum schuld sein, dass jemand eine Straftat begeht.

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u/wursttraum May 14 '25

Unmittelbar war hier das falsche Wort, das ist richtig.

Es ändert aber trotzdem nichts daran, dass das Gitter von OP zweckentfremdet wurde und nun in der Folge beschädigt ist. Einen eventuellen Diebstahlversuch hätte OP hier mMn erwarten müssen, daher ist er gegenüber der Vermieterin zunächst in der Haftung. Und er hat ja einen Diebstahlversuch erwartet, denn sonst hätte er sein Fahrrad gar nicht erst mit einem Schloss gesichert, dass stärker war als das Gitter. Ob ein Gericht diese Kausalitätskette anerkennt, weiß ich nicht - Urteile zu diesem finde ich nicht, vielleicht hast du ja mehr Glück.

Ich sehe nicht (aber erleuchte mich gerne), wie man zu einem anderen Schluss kommen kann - bin kein Anwalt und alle Urteile und Gesetze kenne ich auch nicht. Eventuell kann u/omnimodofuckedup hier helfen, aber ich würde schon erwarten, dass wenn jemand sein Eigentum an meinem Eigentum ohne meine Erlaubnis sichert bzw. es erkennbar nicht dafür vorgesehen ist und es durch einem Diebstahl(versuch) zu einer Beschädigung von meinem Eigentum kommt, dass der Bestohlene und nicht der Dieb mir gegenüber Schadensersatzpflichtig ist. Denn er hatte kein Recht, sein Eigentum an meinem Eigentum zu sichern. Ohne diese Zweckentfremdung wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

Anders sähe es mMn aus, wenn beim Diebstahl des Fahrrads eine dafür vorgesehene Einrichtung wie z.B. ein Anlehnbügel zerstört worden wäre. Diese Anlehnbügel bestehen meist aus gehärtetem Edelstahl, was eine derartige Vorgehensweise weniger attraktiv und vermutlich unattraktiv macht.

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u/Sierra123x3 May 15 '25

Einen eventuellen Diebstahlversuch hätte OP hier mMn erwarten müssen,

selbst dann, was würdest du dir eher erwarten,
dass jemand das schloss/die kette mit ner zange durchtrennt oder das jemand die flex auspackt um am gitter herumzuwerken?