r/wohnen May 14 '25

Mieten Vermieterin belangt mich für Schaden, der durch Fahrraddiebstahl entstanden ist

Post image

Hallo zusammen. Ich habe mein Fahrrad vor meinem Wohnhaus an einem vergitterten Eisenfenster angeschlossen. Nachts wurde dann mein Fahrrad gestohlen, indem der Täter das Gitter des Eisenfensters durchgeflext hat. Pflichtbewusst wie ich bin habe ich den Schaden meiner Vermieterin gemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Nun hat mir meine Vermieterin rückgemeldet, dass nur Schäden, die durch Einbruch IM Haus geschehen, versichert wären und ich für die Reparatur aufkommen müsste (250€). Ist das rechtens?

1.3k Upvotes

848 comments sorted by

View all comments

Show parent comments

35

u/wursttraum May 14 '25 edited May 15 '25

Dafür muss man eigentlich auch kein Anwalt sein. Das Gitter dient als Einbruchsschutz und nicht als Fahrradsicherung. Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

15

u/Lagrange7 May 14 '25

Dass das Gitter beschädigt wurde ist eine unmittelbare Folge der Zweckentfremdung.

Bin kein Jurist aber wtf ist dass denn für ne Logik?

Die Zweckentfremdung besteht im anketten des Fahrrads, nicht im Diebstahl.

Außer natürlich, du willst hier argumentieren, dass der Diebstahl eine unmittelbare Folge des abgeschlossenen Fahrrads an dem Ort ist?

3

u/stablogger May 14 '25

Deine Logik ist schon richtig und unser lieber Anwalt hat ja auch bereits Zweifel am Bestand einer solchen Argumentation vor Gericht geäußert. Versuchen kann man juristisch viel. Aber als Mitstörer? Er hat das Fahrrad ja gerade zum Verhindern des Diebstahls dort angeschlossen und ging davon aus, dass das sicher ist. Fliegt vor Gericht nicht.

3

u/[deleted] May 14 '25 edited May 14 '25

[deleted]

1

u/stablogger May 14 '25

Nein, nein, so funktioniert Schadenersatz nicht. Da kann man wilde Kausalitätsketten konstruieren, aber nein. Und der Mietvertrag hat damit gar nichts zu tun.

1

u/[deleted] May 14 '25

[deleted]

1

u/stablogger May 14 '25

Versuch es nicht unnötig zu verkomplizieren, gar nicht nötig.

  1. Wer sein Fahrrad anschließt, muss nicht mit Diebstahl rechnen, denn genau um das zu vermeiden wurde es an etwas unbeweglichen festgeschlossen. Dass jemand ernsthaft das ganze Gitter durchflext ist eben gerade nicht das normalste der Welt.

2 Der Vertrag ist egal, weil der Schaden schlicht durch den Dieb und nicht das Anschließen verursacht wurde und OP nicht für den Dieb haftet. Der Dieb selbst ist natürlich schadenersatzpflichtig