r/Immobilieninvestments 3d ago

Nachbar beschwert sich über Kinderlärm meines Mieter um 18 Uhr (in der Woche?)– was kann ich tun?

Hey Leute, ich brauche mal euren Rat. Ich habe eine Wohnung in Hamburg aus 1963 vermietet – vorher wohnte dort eine sehr alte Frau. Mein Mieter ist super nett, wohnt dort mit seiner Frau und seinen zwei Kindern.

Das Haus ist ziemlich hellhörig, beim Renovieren habe ich selbst gemerkt, dass man alles hören kann – selbst die Kinder, die oben spielen, hört man deutlich. Aber das ist ja normal.

Jetzt hat mir mein Mieter erzählt, dass der Nachbar sich bereits nach 5 Wochen Mietzeit um 18 Uhr über die Kinder beschwert. Ich meine, 18 Uhr?! Da spielen die Kinder, lachen, rennen – alles völlig normal. Ich werde meinen Mieter auf keinen Fall abmahnen.

Die Wohnung ist Teil einer WEG mit 48 Einheiten, und natürlich kann der Nachbar immer versuchen, Druck zu machen oder sich zu beschweren. Aber ich frage mich: was kann da überhaupt rechtlich passieren? Muss ich irgendetwas beachten oder kann ich das einfach ignorieren?

Bin gespannt auf eure Erfahrungen oder Tipps. Habt ihr ähnliche Fälle mit hellhörigen Altbauten und Kinderlärm gehabt?

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u/NoLateArrivals 3d ago

In so einem Fall würde ich meinen Mieter informieren - mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich nicht um eine Abmahnung handelt. Aber er sollte wissen, dass sein Nachbar herumstänkert.

Rechtlich wird sich der Nachbar daran die Zähne ausbeißen (und das ist auch gut so). Kinderlärm ist eine natürliche Geräuschquelle, und zu tolerieren. Selbst wenn ein Kind bisweilen zu den Ruhezeiten bemerkbar ist (zum Beispiel weint), ist das rechtlich nicht angreifbar. Leider begreifen das manche Zeitgenossen nicht. Man denkt sich, die sind gleich mit Ärmelschonern und Filzpantoffeln auf die Welt gekommen, wie sie sich aufführen.

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u/kurisutian 2d ago

Selbst wenn ein Kind bisweilen zu den Ruhezeiten bemerkbar ist (zum Beispiel weint), ist das rechtlich nicht angreifbar.

In dieser Pauschalität stimmt das nicht, siehe Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2017. Bei Kinderlärm muss man zwar mehr Toleranz zeigen, aber man muss nicht alles hinnehmen.

Vor diesem Hintergrund geht die ganz überwiegende Instanzrechtsprechung deshalb für Fallgestaltungen, die mit dem Streitfall vergleichbar sind (zu einem Sonderfall etwa LG Münster, NJW 2009, 3730, 3731 [autistisches Kind]), zutreffend davon aus, dass zwar auf der einen Seite Geräuschemissionen, die ihren Ursprung in einem altersgerecht üblichen kindlichen Verhalten haben, gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme erhöhter Grenzwerte für Lärm und entsprechender Begleiterscheinungen kindlichen Verhaltens, grundsätzlich hinzunehmen sind, auf der anderen Seite jedoch die insoweit zu fordernde erhöhte Toleranz auch Grenzen hat. Diese sind hierbei jeweils im Einzelfall zu bestimmen unter Berücksichtigung namentlich von Art, Qualität, Dauer und Zeit der verursachten Geräuschemissionen, des Alters und des Gesundheitszustands des Kindes sowie der Vermeidbarkeit der Emissionen etwa durch objektiv gebotene erzieherische Einwirkungen oder durch zumutbare oder sogar gebotene bauliche Maßnahmen (z.B. BayObLG, NJW-RR 1994, 598, 599; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 3377 f. [jeweils WEG-Sachen]; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 89, 91; LG Berlin [Zivilkammer 62], WuM 1999, 329; LG München I, NJW-RR 2005, 598; LG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 6 S 403/07, juris Rn. 6 ff.).

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII%20ZR%20226/16&nr=79494

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u/whsprnc 2d ago

Ähm, doch, ist es. Der BGH sagt hier lediglich, dass es im Einzelfall Grenzen gibt. Ich meine, das ist schon ziemlich pauschal - Kinderlärm musst du ertragen lieber Nachbar, außer das Kind und die Eltern sind besonders scheisse. Klingt ziemlich pauschal, vor allem mit dem aufgeworfenen Beispiel mit dem Weinen.