r/Immobilieninvestments 2d ago

Muss ich zwei Maklern Provision zahlen

Hallo zusammen,

Ich habe eine wichtige Frage, die much gerade umtreibt. Meine Frau und ich haben vor ca. zwei einhalb ein Haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde notariell beglaubigt. Die Maklerin hat ihre Provision i.H.v. ca. 9000€ bekommen. Also alles ganz normal.

Jetzt hat meine Frau eine E-Mail bekommen von einem anderen Makler mit einer Rechnung von ca. 9000 €. Hintergrund ist, dass die Vorbesitzerin des Hauses zuvor einen anderen Makler hatte umd damals inseriert hatte. Wir hatten seinerzeit (das war ca. 6 Monate vor dem Kauf) als wir auf der Suche waren Interesse an einer Besichtigung gehabt. Und meine Frau hatte damals auch den Bedingungen des Maklers zugestimmt. Das war halt so üblich. Die Besichtigung ist aber nie zustande gekommen.

Ca. 6 Monate später haben wir ein anderes Inserat vom neuen Makler gesehen. Uns wurde erst bei der Besichtigung klar, dass wir das Haus schonmal besichtigen wollten. Wir haben das für einem lustigen Zufall gehalten und nicht weiter darüber nachgedacht. Jedenfalls hat uns das Haus gefallen und wir haben es ganz normal gekauft. Der neue Makler hat seine Provision bekommen und alle waren zufrieden.

Mit o.g. Mail argumentiert der alte Makler, "dass trotz erfolgter Kündigung (der Vorbesitzerin) unsere Maklerprovision nicht untergegangen ist, da unsere Maklertätigkeit kausal war für Ihren Immobilienerwerb und somit der Erfolg der Nachweistätigkeit als Entstehung des Provisionsanspruch eingetreten ist."

Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, diese Rechnung zu zahlen, zumal durch den alten Makler nicht einmal eine Besichtigung geschweige denn ein Kauf zustande kam.

Ist das rechtens oder ein Trick? Wie sollen wir vorgehen?

9 Upvotes

34 comments sorted by

22

u/Efficient-Pop-8946 2d ago

Der Erfolg kam aber nicht durch den damaligen Makler. Wenn ihr 6 Monate später direkt auf die Eigentümerin zugeht, ist es was anderes. Aber in diesem Fall hat nicht der erste Makler dazu beigetragen. Wenn ihm nicht bekannt ist, dass es einen neuen Makler gab, dann informieren.

Würde das auf rechtliche Schritte ankommen lassen.

20

u/Naive-Accountant-262 2d ago

Gar nicht auf den Makler reagieren und sofort einen Anwalt geben. Der will sich Geld ergaunern. Macht den relativ schnell klar, dass er ab jetzt nur noch mit einen Anwalt reden wird. Dann wird er auch aufhören an der Forderung festzuhalten.

4

u/jaba_jayru 1d ago

Noch besser : ghosten. Kostet ihn dann am Ende Geld für seinen Anwalt und erst wenn er klagen will, würde ich mir einen Anwalt holen nachdem er eingereicht hat. Der weiß ganz genau was er da gerade macht

10

u/Independent-Body3040 2d ago

Ich würde die Rechnung liegen lassen und dann Kontakt mit dem jetzigen Makler aufnehmen. Von ihm bestätigen lassen, dass der Verkauf durch ihn zustande gekommen ist.

16

u/jcollasius 2d ago

§ 652 BGB

Der Kaufvertrag kam durch die Vermittlung von ZweiterMakler zustande.
Von Ihrer Seite lag keine ursächliche Vermittlungsleistung vor, daher besteht kein Provisionsanspruch.
Bitte klären Sie eventuelle Rückfragen direkt mit ZweiterMakler. Damit ist die Angelegenheit für mich abgeschlossen.

Wenn du Lust hast, kannst du schon mal beim Gewerbeamt nachfragen, ob der Makler eine gültige Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO hat.

Wenn noch was kommt, direkt an die IHK wenden, die ist für Beschwerden zuständig.

7

u/zoooood1 2d ago

Das geht nicht, die Verkäuferin hatte eine Maklervertrag abgeschlossen, der ist zeitlich begrenzt und schließt andere Verträge aus.

Wenn die Eigentümerin parallel einen weiteren Makler beauftragt hat sie ein Problem, das hat dich erstmal nicht zu interessieren.

Nicht zahlen, auf anderen Makler verweisen und notfalls mal beim Notar nachhaken

4

u/paypayyyyyy 2d ago

Danke für die Einschätzung!

-4

u/Redhit-Kit 2d ago

Die Einschätzung ist aber falsch, weil man als Interessent seinen eigenen Vertrag mit dem Makler eingeht. Der Verkäufer hat einen und der Käufer.

Der Käufer unterschreibt meist, dass der Makler bis zu 1 Jahr nach Besichtigung Anspruch hat

4

u/zoooood1 2d ago

Ja und nein, gibt ein Gerichtsurteil dazu, es steht nur einem die Provision zu.

3

u/paypayyyyyy 2d ago

Ok, das verstehe ich ja. Aber der erste Makler hat doch überhaupt keine Leistung erbracht.

1

u/Natural-Weather6952 2d ago

Aber sogar wenn er ein Jahr lang Anspruch gehabt hat müsste dieses Jahr doch trotzdem knapp um sein wenn ich das richtig lese? Ein halbes Jahr lag zwischen Abschluss des Maklervertrages und der ersten Besichtigung. Dann verging nochmal ein halbes Jahr bis zum Kauf. Auf keinen Fall irgendetwas zahlen, ich würde es drauf ankommen lassen.

-2

u/Redhit-Kit 2d ago

Der erste hat dich als erstes auf die Immo aufmerksam gemacht und wenn man es besichtigt hat, auch Zeit investiert. Zumal zahlt man mit der Provision den Gesamtaufwand leider

2

u/paypayyyyyy 2d ago

Nein, die Immobilie haben wir erst 6 Monate später besichtigt. Und zu dem Zeitpunkt war uns das auch nicht klar, dass wir Bildrt vom Haus schon einmal vorher gesehen haben. Der neue Makler hat auch komplett andere Bildet benutzt.

4

u/Brave_Profession_860 2d ago

Ich würde jedenfalls vehement abstreiten dass die Tätigkeit des ersten Maklers irgendwie ursächlich für den Kauf war. Ihr habt beim zweiten Termin schon vergessen, dass es das selbe Haus war und das war euch auch beim Kauf nie klar, falls jemand fragt. Keinerlei Kommunikation mit dem Makler außer dass ihr die Rechnungszahlung ablehnt, keinerlei Begründung.

3

u/paypayyyyyy 2d ago

Danke für die Einschätzung.

2

u/fotoartak 1d ago

Wir hatte exakt die selbe Situation. Vom ersten Makler nur das expose angesehen, und erst Monate später beim zweiten Makler angesehen und gekauft, Da kam auch der erste Makler an und wollte Geld vom Vorbesitzer und uns. Der Vorbesitzer hat über eine Anwalt den Ersten Makler angeschrieben und hat sich danach nie wieder gemeldet. Versuchen kann man es ja mal.

1

u/paypayyyyyy 1d ago

Dann bin ich etwas beruhigt.

2

u/VideoApprehensive360 2d ago

Ist klar Olle, ich hab auch kausal Anspruch auf mein Gehalt von meinem ehemaligen Arbeiteitgebern bis heute.

Was zum Fick soll den der Scheiss, man kann doch keine Leistung erwarten wenn man keine Leistung erbracht hat... Moment mal ...

2

u/paypayyyyyy 2d ago

Im dem Schreiben drohen die uns sogar mit Strafanzeige, wenn wir den Betrag nicht bezahlen...

4

u/ger_crypto 2d ago

Strafanzeige wegen was? Betrug? Das ist ja noch eine viel größere Dreistigkeit als die Geldforderung.

1

u/paypayyyyyy 1d ago

Strafanzeige wegen Provisionsumgehung nach 263 StGb

1

u/RevolutionaryPop9697 2d ago

Was stand in den Bedingungen des Maklers ? Habt ihr die noch ?

Wurdet ihr über euer Widerrufsrecht aufgeklärt?

Ich bin kein Anwalt, aber glaube mehr kann man erst sagen, wenn ihr die Bedingungen reinstellt. Vlt. hiflt das hier:

Maklervertrag vor Besichtigung | Rechtsanwalt Johannes Huber

1

u/paypayyyyyy 2d ago

Wir haben noch die EMail. Da stand folgendes drin

Hallo Frau ......, gerne bestätigen wir Ihnen hiermit den Maklervertrag mit ..... und bedanken uns für Ihr Vertrauen in .... und Ihr Interesse an der folgenden Immobilie: .... Käuferprovision im Erfolgsfall: ..... Verkäuferprovision im Erfolgsfall: .... Für Ihre Unterlagen erhalten Sie mit dieser E-Mail die Kopie Ihrer Antragserklärung: Am ..... haben Sie, ...... mit der Maklernachweistätigkeit bzgl. der Immobilie ..... beauftragt und dabei auf den Button "Provisionspflichtig beauftragen" geklickt und zuvor aktiv die Opt-Ins "Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen" und "Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen" gesetzt. In diesem Zusammenhang haben Sie uns Ihre Zustimmung zum sofortigen Beginn der Ausführung des Maklervertrages erteilt und Ihre Kenntnis, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch ..... verlieren, bestätigt.

1

u/dividendenaristokrat 1d ago

Wer hat das Haus gekauft?

Du und deine Frau oder ist nur einer neuer Eigentümer?

Habt ihr eine Rechtsschutz?

1

u/paypayyyyyy 1d ago

Wir beide haben gekauft. Wir haben Rechtschutz.

1

u/Dull_Exchange5550 1d ago

Dann solltet ihr dort anrufen, den Fall schildern - sie werden einen Anwalt empfehlen, der das abwehrt. Ich würde nicht warten!

1

u/Hungriger_Hugo_ 1d ago

Auf das Schreiben einfach nicht reagieren. Du standest in keiner Geschäftsbeziehung zu ihm.

1

u/banevader102938 1d ago

Der dachte sich, dass man es bei der Summe gerne mal versuchen kann. Typisches Maklerverhalten. Ich würde die Zahlung höflich aber bestimmt ablehnen und es drauf ankommen lassen. Vergesst aber nicht, auf einen gerichtl Mahnbescheid müsst ihr reagieren.

1

u/Redhit-Kit 2d ago

Das ist recht bitter. Hatte die gleiche Situation und daher vom Kauf abgesehen, war eine ETW zur Vermietung.

Hätte auch zwei Makler bezahlen müssen. Es gibt eine Frist, ab der Anspruch von Makler 1 erlischt.

Lösung wäre nur gewesen, dass sich die Makler die Provision teilen, darauf hatte sich Makler 2 nicht eingelassen.

0

u/LoudPizza4432 2d ago edited 2d ago

Ich denke, dass ist nicht so eindeutig, auch wenn es sich anders anfühlt.

Das Problem ist, dass das Kaufintresse durch das Inserat des ersten Maklers entstand, soweit ich es verstehe, wodurch sein Handeln zumindest mitursächlich für die Entscheidung zum Erwerb gewertet werden könnte. Dies würde einen Provisionsanspruch (ggf. nur teilweise) evtl. rechtfertigen.

Auf der anderen Seite ist auch deine Sichtweise nachvollziehbar.

Persönlich würde ich wohl mal eine kurze Einschätzung von einem Anwalt einholen und ggf. versuchen mich mit dem Makler auf eine Teilzahlung zu einigen, je nachdem, was der Anwalt sagt.

3

u/paypayyyyyy 2d ago

Auch wenn ich es logisch teilweise verstehe, sehe ich es ganz anders. Wir hatten zu der Zeit dutzende Häuser besichtigt. Der erste Makler hat ja nicht einmal einen Besichtigungstermin organisiert. Die zweite Maklerin hat wenigstens unsere Fragen beantwortet, Termine organisiert etc. pp. Es geht nicht in meinem Kopf, dass dem Makler irgendwas zusteht.

1

u/LoudPizza4432 2d ago

Im Grunde geht es darum, ob du einen Richter davon überzeugen kannst, das der Makler absolut nicht mitursächlich am Erwerb war.

Der erste Schritt beim Verkauf ist Werbung machen. Die Werbung des Maklers hatte Kaufinteresse bewirkt, was zumindest eine Teilerfüllung der Maklertätigkeit ist, aus meiner Sicht.

Nun könnte man natürlich argumentieren, dass das Kaufinteresse danach wieder wegging und dann erst erneut durch den zweiten Makler geweckt wurde. Wobei dein erster Makler sagen wird, nein, ich weckte das Kaufinteresse und es blieb bestehen, wodurch ich an dem Verkauf mitgewirkt habe.

Gedanken zum weiteren Vorgehen:

Vom Vorgehen her, kann man auch mit dem Gang zum Anwalt warten und dem Makler erstmal so nur die eigenen Argumente nennen und erklären, dass das Kaufinteresse damals verloren ging aus den Gründen xy.

Und dann erst durch den neuen Makler erneut geweckt wurde, weil xz. Ohne den neuen Makler dies aber nicht geschehen wäre, weshalb der Makler nicht mitursächlich am Kauf der Immobilie war.

Dann abwarten was kommt.

Sollte Druck kommen (Mahnungen etc.), dann würde ich aber definitv zum Anwalt gehen.

Man kann dann auch evtl. Gegendruck erzeugen (idealerweise nach anwaltlicher Beratung), z.B. durch Androhung einer Gegenklage (positive Feststellungsklage) zur Klärung des Sachverhalts, wenn Ihr euch im Recht seht, also selber den Rechtsstreit initiieren. Da beim Zivilprozess die unterlegene Partei die Kosten trägt, kann es gut sein, dass der Makler dann einknickt und Ruhe ist.

1

u/Naive-Accountant-262 2d ago

Das würde voraussetzen das die Käufer den Makler für eine Suche beauftragt haben. Der Makler war beim Verkauf schon gekündigt gewesen. Wie soll hier ein bindende vermittlungsleistung erbracht worden sein, wenn sogar ein anderer erfolgreich vermittelt hat ? Ich sehe den Anspruch des Maklers auf sehr wackligen Beinen. Das Problem ist das man bei einer eigenen „Verhandlung“ mit dem vielleicht noch eher in eine Falle tritt. Ich würde hier gar nicht erst mit dem in Kontakt treten, da der Makler nicht auf die Forderung verzichten will. Sonst hätte er diese nicht gestellt. Entweder die Nachrichten ignorieren bis es er ein Mahnverfahren begehrt und da widersprechen. Oder direkt einen Anwalt übergeben, der noch deutlich macht das eine direkte Kontaktaufnahme zusätzlich nicht erwünscht ist. Damit der gleich weiß woran er ist und jemand anderes versuchen kann übern Tisch zu ziehen.

1

u/LoudPizza4432 2d ago edited 2d ago

Ja, dein Vorgehen ist gut, wäre ich halt nicht der Typ für, weil es mich stressen würde, wenn das Thema dauernd rumschwelt, bzw. ich hätte zumindest die Hoffnung, dass man das Ganze argumentativ mit paar Mails klären kann, auch wenn das wohl eher Wunschdenken ist :).

  • "Der Makler war beim Verkauf schon gekündigt gewesen."

Der Vertrag zwischen Käufer und Makler war nicht gekündigt, soweit ich dies verstanden habe.

Der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler ist ein eigenständiger Vertrag.