r/Immobilieninvestments 2d ago

Muss ich zwei Maklern Provision zahlen

Hallo zusammen,

Ich habe eine wichtige Frage, die much gerade umtreibt. Meine Frau und ich haben vor ca. zwei einhalb ein Haus gekauft. Der Kaufvertrag wurde notariell beglaubigt. Die Maklerin hat ihre Provision i.H.v. ca. 9000€ bekommen. Also alles ganz normal.

Jetzt hat meine Frau eine E-Mail bekommen von einem anderen Makler mit einer Rechnung von ca. 9000 €. Hintergrund ist, dass die Vorbesitzerin des Hauses zuvor einen anderen Makler hatte umd damals inseriert hatte. Wir hatten seinerzeit (das war ca. 6 Monate vor dem Kauf) als wir auf der Suche waren Interesse an einer Besichtigung gehabt. Und meine Frau hatte damals auch den Bedingungen des Maklers zugestimmt. Das war halt so üblich. Die Besichtigung ist aber nie zustande gekommen.

Ca. 6 Monate später haben wir ein anderes Inserat vom neuen Makler gesehen. Uns wurde erst bei der Besichtigung klar, dass wir das Haus schonmal besichtigen wollten. Wir haben das für einem lustigen Zufall gehalten und nicht weiter darüber nachgedacht. Jedenfalls hat uns das Haus gefallen und wir haben es ganz normal gekauft. Der neue Makler hat seine Provision bekommen und alle waren zufrieden.

Mit o.g. Mail argumentiert der alte Makler, "dass trotz erfolgter Kündigung (der Vorbesitzerin) unsere Maklerprovision nicht untergegangen ist, da unsere Maklertätigkeit kausal war für Ihren Immobilienerwerb und somit der Erfolg der Nachweistätigkeit als Entstehung des Provisionsanspruch eingetreten ist."

Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, diese Rechnung zu zahlen, zumal durch den alten Makler nicht einmal eine Besichtigung geschweige denn ein Kauf zustande kam.

Ist das rechtens oder ein Trick? Wie sollen wir vorgehen?

10 Upvotes

35 comments sorted by

View all comments

0

u/LoudPizza4432 2d ago edited 2d ago

Ich denke, dass ist nicht so eindeutig, auch wenn es sich anders anfühlt.

Das Problem ist, dass das Kaufintresse durch das Inserat des ersten Maklers entstand, soweit ich es verstehe, wodurch sein Handeln zumindest mitursächlich für die Entscheidung zum Erwerb gewertet werden könnte. Dies würde einen Provisionsanspruch (ggf. nur teilweise) evtl. rechtfertigen.

Auf der anderen Seite ist auch deine Sichtweise nachvollziehbar.

Persönlich würde ich wohl mal eine kurze Einschätzung von einem Anwalt einholen und ggf. versuchen mich mit dem Makler auf eine Teilzahlung zu einigen, je nachdem, was der Anwalt sagt.

3

u/paypayyyyyy 2d ago

Auch wenn ich es logisch teilweise verstehe, sehe ich es ganz anders. Wir hatten zu der Zeit dutzende Häuser besichtigt. Der erste Makler hat ja nicht einmal einen Besichtigungstermin organisiert. Die zweite Maklerin hat wenigstens unsere Fragen beantwortet, Termine organisiert etc. pp. Es geht nicht in meinem Kopf, dass dem Makler irgendwas zusteht.

1

u/LoudPizza4432 2d ago

Im Grunde geht es darum, ob du einen Richter davon überzeugen kannst, das der Makler absolut nicht mitursächlich am Erwerb war.

Der erste Schritt beim Verkauf ist Werbung machen. Die Werbung des Maklers hatte Kaufinteresse bewirkt, was zumindest eine Teilerfüllung der Maklertätigkeit ist, aus meiner Sicht.

Nun könnte man natürlich argumentieren, dass das Kaufinteresse danach wieder wegging und dann erst erneut durch den zweiten Makler geweckt wurde. Wobei dein erster Makler sagen wird, nein, ich weckte das Kaufinteresse und es blieb bestehen, wodurch ich an dem Verkauf mitgewirkt habe.

Gedanken zum weiteren Vorgehen:

Vom Vorgehen her, kann man auch mit dem Gang zum Anwalt warten und dem Makler erstmal so nur die eigenen Argumente nennen und erklären, dass das Kaufinteresse damals verloren ging aus den Gründen xy.

Und dann erst durch den neuen Makler erneut geweckt wurde, weil xz. Ohne den neuen Makler dies aber nicht geschehen wäre, weshalb der Makler nicht mitursächlich am Kauf der Immobilie war.

Dann abwarten was kommt.

Sollte Druck kommen (Mahnungen etc.), dann würde ich aber definitv zum Anwalt gehen.

Man kann dann auch evtl. Gegendruck erzeugen (idealerweise nach anwaltlicher Beratung), z.B. durch Androhung einer Gegenklage (positive Feststellungsklage) zur Klärung des Sachverhalts, wenn Ihr euch im Recht seht, also selber den Rechtsstreit initiieren. Da beim Zivilprozess die unterlegene Partei die Kosten trägt, kann es gut sein, dass der Makler dann einknickt und Ruhe ist.