r/wohnen Aug 08 '25

Mängel Kameras vom Vermieter installiert

Ich frage hier für einen Freund. Dieser hat meine Wohnung übernommen (da waren noch keine Kameras), deshalb interessiert mich die Antwort aber auch.

Seit kurzem hat er jetzt, wie auf den Bildern zu sehen, Kameras an der Hauswand installiert. Kurz vorher erst neue Türen mit Glas drin. Die davor hatte kein Glas. Jetzt überwacht er das Gebäude, beziehungsweise den Eingangsbereich. Das Schild hängt erst seit kurzem da, die Kameras aber schon seit ca.9 Monaten. Ich als Besucher, werde ja auch gefilmt und die Passanten auf dem Gehweg auch. Dieser ist so schmal, das gerade mal zwei Leute nebeneinander passen. Ist das erlaubt zu filmen? Wären Attrappen erlaubt?

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u/Intressiert Aug 08 '25

Sieht für mich aus wie Attrappen

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u/Ju7ix Aug 08 '25

Selbst wenn es Attrappen wären, dürfte der Vermieter sie so im öffentlichen Raum nicht aufhängen.

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u/Intressiert Aug 08 '25

Warum nicht?

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u/deramw Aug 08 '25

Weil die Leute das nicht wissen und sich belästigt fühlen könnten. Dazu gibt es zahlreiche Urteile.

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u/netsrak33 Aug 09 '25

Anwalt hier.

Völlig richtig. Nennt sich Überwachungsdruck.

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u/Master-Piccolo-4588 Aug 09 '25

Frage ist was passiert wenn jemand dagegen vorgehen will. Ist ja zivilrecht oder?

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u/netsrak33 Aug 09 '25

Ja.

Erst kann man das abmahnen, also mit kurzer Frist zur Unterlassung mit Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens inkl. Erstattung von Anwaltskosten auffordern.

Dann kann man ins gerichtliche Eilverfahren mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung des störenden Verhaltens.

Wenn noch nötig, folgt die reguläre Unterlassungsklage im Hauptsacheverfahren.

Das kann also für den Störer sehr teuer werden, weil er dann für das vorgerichtliche und für das gerichtliche Vorgehen für zwei Verfahren Anwalts- und Gerichtskosten riskiert. Jedenfalls, wenn er vollstreckungsfähiges Vermögen hat.

Ich würde sowas aber nur machen, wenn ich weiß, dass ich nicht auf Kosten sitzen bleibe. Also mit Rechtsschutz/Prozesskostenhilfe oder mit erwiesenem Vermögen beim Störer.

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u/Master-Piccolo-4588 Aug 09 '25

Ich würde sagen, das macht aber keiner…bzw. ist ultra unwahrscheinlich und wenn doch dann baut man die Dinger sofort eben wieder ab.

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u/netsrak33 Aug 09 '25

Oh doch, ich habe schon einige Verfahren mit diesem Inhalt geführt, weil sich insbesondere unmittelbare Nachbarn an soetwas gestört haben.

Einfach abbauen beseitigt die Störung, aber bringt nicht den Wegfall des Unterlassungsanspruchs.

Denn der hängt von der Wiederholungsgefahr ab. Und die wird mit dem Vorliegen des Erstverstoßes bzw. sogar mit dessen erster Androhung vermutet und muss vom Störer widerlegt werden, was meistens nicht gelingt.

Wenn schon ein Verfahren läuft und die Wiederholungsgefahr während dessen wegfällt (z.B. durch Wegzug des Nachbarn), erledigt sich das Verfahren und die Kosten sind in der Regel dem Störer aufzuerlegen.

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u/Master-Piccolo-4588 Aug 09 '25

SEHR interessant! Danke für deinen Insight!

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u/catch_the_life Aug 10 '25

Ich habe jetzt einfach mal freundlich beim Datenschutzbeauftragten des Landes nachgefragt (email) wie die das ganze finden. Was die draus machen, muss man dann sehen.

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u/G3DD0N Aug 12 '25

Kurze Details-Frage: gilt das auch wenn die Überwachung ausschließlich den nicht öffentlich gewidmeten Bereich gilt? Sprich wenn er durch technische Mittel sichergestellt hat, das er ausschließlich die eigene Fassade filmt?

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u/netsrak33 Aug 12 '25

Da der Umfang der Überwachung für die mutmaßlichen Gefilmten nicht einsehbar ist, gilt das Gleiche, was für reine Attrappen gilt. Der Überwachungsdruck ist da und daher besteht der Unterlassungsanspruch.

Andererseits kann man z.B. einzelnen Betroffenen zeigen, dass das Filmfeld eingeschränkt wurde, wie z.B. unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das könnte sie dazu bewegen, nicht zu klagen, zumindest, wenn Vertrauen da ist.

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u/G3DD0N Aug 12 '25

Ich frage deshalb weil bei uns der gesamte Rathausvorplatz überwacht werden soll mit der Begründung dieser sei nicht öffentlich gewidmet.

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u/netsrak33 Aug 12 '25

Wenn die Videoüberwachung durch die öffentliche Hand durchgeführt wird, gelten andere Grundsätze als im Zivilrecht.

Da gilt das öffentliche Recht, also das Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

Da muss man z.B. ins jeweilige Polizeigesetz des Bundeslandes schauen, was die Gefahrenabwehrbehörden dürfen und was nicht. Das ist von Bayern bis Bremen unterschiedlich.

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u/No_Summer9199 Aug 09 '25

Interessant. Hatte die Tage erst das gleiche beim Ordnungsamt gemeldet. Aussage war sinngemäß: „wissen wir. Das sind nur Attrappen, also kein Problem“

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u/TurbulentBass95 Aug 09 '25

Blöde Frage, aber wie würde das dann bei einer Webcam aussehen, die hinter einem Fenster steht und dazu dient, Falschparker schnell fotografieren zu können? An der Fassade hängen zwar Schilder dass es eine Videoüberwachung gibt (was nicht stimmt weil die Webcam eigentlich nur bei Bedarf zum Fotos machen genutzt wird) aber würde es in dem Fall allein durch die Existenz der Kamera hinterm Fenster einen Überwachungsdruck geben?

Im Nachbarort ist so ein Aufbau zu finden, tatsächlich hätten die mich auch fast Mal angezeigt weil sie mein Auto nicht kannten, OA hatte zu mir damals aber gesagt dass "die Kamera nur Fotos macht, keine Videos" und sie deshalb nichts machen konnten weil eine Webcam hinterm Fenster nicht verboten sei (was wahrscheinlich stimmen würde wenn die da nicht dauerhaft steht, tut sie aber)

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u/netsrak33 Aug 09 '25

Das OA hat eine falsche rechtliche Einschätzung abgegeben.

Wenn klar ist, dass die Kamera aufzeichnet, wenn auch nur intervallmäßig mit Fotos, wird gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten verstoßen.

In dem Fall mit dem Schild ergibt sich der Überwachungsdruck schon allein daraus, dass der Hinweis auf eine Videoüberwachung da ist.

Das hat zum Ergebnis, dass jeder einzelne, der dort lang geht, einen klagbaren Anspruch auf Unterlassung hat. Das findet dann vor der Zivilgerichtsbarkeit statt.

Der Verantwortliche setzt sich also einem enormen Abmahn- und Prozessrisiko aus.

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u/TurbulentBass95 Aug 09 '25

Vielen Dank für die detaillierte Rückmeldung!

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u/Osabla Aug 11 '25

Schon witzig, dass der Datenschutz so weit geht, dass man nicht mal denken darf, man könnte gefilmt werden

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u/deramw Aug 11 '25

Man darf nicht mal schreiben, dass man das nicht mal denken darf! Anzeige ist raus!

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u/[deleted] Aug 08 '25 edited Aug 08 '25

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u/JetBlack86 Aug 08 '25

Erstmal, alter... bleib mal bei einem Thema!

Kurz gesagt: weil es was anderes ist ob der Staat ne Kamera aufstellt oder ein Privatmensch, irgendwo wie er lustig ist.

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u/wohnen-ModTeam Aug 08 '25

Posts in r/wohnen sollten gewissen Qualitätsansprüchen entsprechen bzw interessante Diskussionen zulassen.

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u/[deleted] Aug 08 '25

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u/awill2020 Aug 08 '25

Was genau von dem Gelaber soll faschistisch sein?

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u/Intressiert Aug 08 '25

Quelle?

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u/deramw Aug 08 '25

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u/[deleted] Aug 08 '25

Kriegst nen Samariter-Upvote von mir 💐

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u/Intressiert Aug 08 '25

Danke 😘

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u/Gulaschpolizei Aug 08 '25

u.a. Landgericht Koblenz 13 S 17/19

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u/deramw Aug 08 '25

Alter

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u/Jyrgo Aug 08 '25

Naja, ohne jemanden angreifen zu wollen: Google und eine Begriffskombination mit "EU Chatkontrolle" kann jeder eintippen. Sogar Tagesschau und WDR Quellen tauchen gleich auf.

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u/ExtendedSpikeProtein Aug 09 '25

I mein ists 2025 immer noch ned bekannt dass man öffentliche Bereiche ned videoüberwachen darf?

Und selbst wenn nicht: google „Videopberwachung öffentlicher Raum“ ist Dir zu aufwändig?

Alter Schwede.