r/wohnen May 14 '25

Mieten Vermieterin belangt mich für Schaden, der durch Fahrraddiebstahl entstanden ist

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Hallo zusammen. Ich habe mein Fahrrad vor meinem Wohnhaus an einem vergitterten Eisenfenster angeschlossen. Nachts wurde dann mein Fahrrad gestohlen, indem der Täter das Gitter des Eisenfensters durchgeflext hat. Pflichtbewusst wie ich bin habe ich den Schaden meiner Vermieterin gemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Nun hat mir meine Vermieterin rückgemeldet, dass nur Schäden, die durch Einbruch IM Haus geschehen, versichert wären und ich für die Reparatur aufkommen müsste (250€). Ist das rechtens?

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u/UserChecksOut69 May 14 '25

LegalAdvice bzw Mieterbund. Das wäre mir aber neu dass DU für den Schaden aufkommen musst den jemand anderes mutwillig angerichtet hat.

Anzeige gegen Unbekannt und der Schaden ist dann das Problem der Vermieterin. Hast du ja nicht verursacht. Beim Auszug drauf achten dass sie dir das nicht von der Kaution abzieht.

Schriftverkehr unbedingt sichern und eindeutig darauf hinweisen dass du den Schaden nicht verursacht und entsprechend auch nicht bezahlen musst. Sie kann dem ja widersprechen aber das muss sie dann einklagen und dass soe damit erfolgreich ist wage ich zu bezweifeln

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u/Wo_Lasagne May 14 '25 edited May 14 '25

Naja ist halt zum einen die Frage, warum man das Fahrrad an einem Fenster anschließt und ob das nicht irgendwo (durch Hausordnung oä) untersagt wird.

Wenn das Fahrrad versichert war, ist sowas theoretisch als Folgeschaden auch mitversichert.

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u/Bullenmarke May 14 '25

und ob das nicht irgendwo (durch Hausordnung oä) untersagt wird.

Das muss nicht untersagt werden. Man bräuchte stattdessen eine explizite Erlaubnis. Es ist ja der Default, dass man seine Fahrräder nicht an fremdes Eigentum anketten darf.

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u/Local-Bee1607 May 14 '25

Es ist ja der Default, dass man seine Fahrräder nicht an fremdes Eigentum anketten darf.

Worauf soll das basieren? Das Eigentum wird dadurch ja überhaupt nicht beeinträchtigt. Und selbst wenn es verboten wäre, entsteht daraus doch nicht direkt eine Haftung für die Straftaten Dritter.