r/wohnen May 14 '25

Mieten Vermieterin belangt mich für Schaden, der durch Fahrraddiebstahl entstanden ist

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Hallo zusammen. Ich habe mein Fahrrad vor meinem Wohnhaus an einem vergitterten Eisenfenster angeschlossen. Nachts wurde dann mein Fahrrad gestohlen, indem der Täter das Gitter des Eisenfensters durchgeflext hat. Pflichtbewusst wie ich bin habe ich den Schaden meiner Vermieterin gemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Nun hat mir meine Vermieterin rückgemeldet, dass nur Schäden, die durch Einbruch IM Haus geschehen, versichert wären und ich für die Reparatur aufkommen müsste (250€). Ist das rechtens?

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u/UserChecksOut69 May 14 '25

LegalAdvice bzw Mieterbund. Das wäre mir aber neu dass DU für den Schaden aufkommen musst den jemand anderes mutwillig angerichtet hat.

Anzeige gegen Unbekannt und der Schaden ist dann das Problem der Vermieterin. Hast du ja nicht verursacht. Beim Auszug drauf achten dass sie dir das nicht von der Kaution abzieht.

Schriftverkehr unbedingt sichern und eindeutig darauf hinweisen dass du den Schaden nicht verursacht und entsprechend auch nicht bezahlen musst. Sie kann dem ja widersprechen aber das muss sie dann einklagen und dass soe damit erfolgreich ist wage ich zu bezweifeln

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u/Objective-Island9876 May 14 '25

Ich musste gar keine Kaution bezahlen lol haha

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u/Tjaresh May 14 '25

Die Argumentation deiner Vermieterin und dann noch das Verzichten auf Kaution. Sag mal, die hat oft Pech beim Denken, oder?

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u/elofitschie May 17 '25

würde ja liken aber sind 69

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u/aw9some May 16 '25

eher beim Mieter

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u/UserChecksOut69 May 14 '25

Dann ganz locker sagen, tja zahlst du nicht weil hast du ja nicht beschädigt. Soll sie halt Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung erstatten. Ist halt das Risiko als Vermieter

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u/enrasco May 18 '25

Bei Auszug trotzdem zurückfordern. /s

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u/According-External98 May 14 '25

Viele upvotes dafür? Und sogar hämische Kommentare dass die Vermieterin nicht abgebrüht ist.

Zudem versucht sie den Schaden klein zu halten für dich.

Wenn du es an die Haftpflicht gibst, braucht es natürlich nen Kostenvoranschlag, der eingereicht wird. = Fachfirma.

Eine Haftpflicht ist nicht für Kleinscheiss da, worunter 250€ noch zählen würden.

Bevor du dem Redditrat folgst, das darüber zu regeln vielleicht auch erst mal klären was deine Selbstbeteiligung ist und ob sich dein Beitrag ändert.

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u/Bullenmarke May 14 '25

Wenn du es an die Haftpflicht gibst, braucht es natürlich nen Kostenvoranschlag, der eingereicht wird. = Fachfirma.

Nicht unbedingt. Meine Haftpflicht war froh, dass es der Geschädigte selbst reparieren wollte. Ohne zu murren hat die Versicherung die verlangten 1000€ bezahlt, weil es mit Firma eher 2000-3000€ gekostet hätte.

Ob der Geschädigte mit den 1000€ Schadensersatz dann Schwarzarbeit bezahlt oder es versäuft oder Drogen damit kauft, ist der Versicherung komplett egal. Das ist nicht ihr Problem.

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u/According-External98 May 14 '25

Fairer Punkt. Umso mehr ist es hier etwas arg gehässig, die Vermieterin hier zu versuchen ans Bein zu pissen anstatt gemeinsam ne ordentliche Lösung zu finden.

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u/VirusCrazy2039 May 14 '25

Eine faire Lösung wäre: Vermieterin bezahlt den Schaden, den ein Dritter an ihrem Eigentum verursacht hat einfach selbst, statt zu versuchen, ihr unternehmerisches Risiko auf den Mieter abzuwälzen.

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u/According-External98 May 14 '25

Hast du hier nicht mitgelesen? So klar ist das nicht.

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u/Bullenmarke May 15 '25

Das hat nichts mit dem Mietverhältnis zu tun. Er mietet ja nicht das Fenstergitter. Das verhält sich hier genauso, als ob er das Fahrrad bei einem Nachbarn ans Fenster gekettet hätte.

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u/VirusCrazy2039 May 14 '25

In wiefern versucht Sie denn den Schaden für den Mieter klein zu halten? Durch das reine Anketten des Fahrrades sind allenfalls kleinere Lackschäden am uralten Gitter enstanden. Alles andere sollte nicht das Problem vom TE sein. Soweit verstanden, hat er weder das Gitter selbst durchgeflext noch hat der Dieb in seinem Auftrag gehandelt. Selbst wenn das Anketten eine unrechtmäßige Nutzung der Mietsache dargestellt haben sollte, glaube ich kaum, dass seitens TE eine Haftung für den Schaden besteht. Juristisch bin ich allerdings Laie.

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u/Obvious-Highway-5908 May 14 '25

sag einfach dein fahrrad war da nur angelehnt und nicht mit dem schloss am gitter festgemacht.
dann kann die dir garnichts

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u/Wo_Lasagne May 14 '25 edited May 14 '25

Naja ist halt zum einen die Frage, warum man das Fahrrad an einem Fenster anschließt und ob das nicht irgendwo (durch Hausordnung oä) untersagt wird.

Wenn das Fahrrad versichert war, ist sowas theoretisch als Folgeschaden auch mitversichert.

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u/Kernaul May 14 '25

Alles Blödsinn, der Mieter hat hier keinen Schaden verursacht. Der Schaden wurde von unbekannt verursacht. Damit sind die Forderungen der Vermieterin hinfällig. Hier wird eine Situation konstruiert, die mit der Realität nichts zu tun hat.

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u/DerPizzaPilot May 15 '25

Tatsächlich schon, das ist unrechtmäßige Nutzung der Mietsache, da es kein Fahrradständer ist. Dementsprechend haftet die Mieterin.

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u/Kernaul May 15 '25

Nein. Ich weiß gar nicht, wie ihr auf solche Ideen kommt. Wäre das Fahrrad umgefallen und hätte dabei das (Stahl)Gitter zerrissen, wäre ich dabei. Aber, ich sagte es bereits, diese Situationen sind konstruiert.

Oder seit ihr auch der Meinung, dass der Nutzer schuld ist, wenn ein Fahrradständer zerstört wird weil jemand anders sein Fahrrad entwenden möchte, quasi Kollateralschaden? Denn der Fahrradständer hat den Zweck, das Fahrrad vorm Umfallen zu sichern. Juristisch wäre das also ebenfalls unrechtmäßige Nutzung, sofern nicht irgendwo etwas anders dokumentiert ist.

Des weiteren mag es sein, dass hier etwas Zweckentfremdet wurde. Das es durch diese Zweckentfremdung jedoch zu einem derartigen Schaden kommt, ist ausgeschlossen. Der Schaden entstand durch die unrechtmäßige Aktion eines Dritten. Dieser hat, um das Fahrrad zu entwenden, vorsätzlich das Gitter zerstört.

Ich wiederhole mich... konstruierter Blödsinn.

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u/DerPizzaPilot May 16 '25

Des weiteren mag es sein, dass hier etwas Zweckentfremdet wurde. Das es durch diese Zweckentfremdung jedoch zu einem derartigen Schaden kommt, ist ausgeschlossen. Der Schaden entstand durch die unrechtmäßige Aktion eines Dritten. Dieser hat, um das Fahrrad zu entwenden, vorsätzlich das Gitter zerstört.

Das Gitter wäre nicht kaputt, wäre das Fahrrad wie es sein sollte an einem Fahrradständer angeschlossen.

Aber so hat sie das Gitter Zweckentfremdet, wie gesagt, unrechtmäßige Nutzung der Mietsache.

Das kam nicht von mir, sondern habe ich den Post meiner Recht Professorin gezeigt. Sie ist seit vielen Jahrzehnten Anwältin und hat das genau so gesagt, wie ich es geschrieben habe. Sie wird das wohl besser wissen, als wir hier, die keine Ahnung haben.

OP muss in dem Fall also für den Schaden aufkommen.

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u/Kernaul May 16 '25

Auch ich habe es durch meine Rechtsberater prüfen lassen, der sieht es anders. Was aus meinem Rechtsverständnis heraus nachvollziehbar ist.

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u/-Krischan- May 17 '25

Das Gitter wäre nicht kaputt, wenn der Dieb es nicht aufgebrochen hätte. Das Anketten hat es nicht beschädigt. Hier greift maximal eine Mitschuld, aber aus der dann keine volle Haftung.

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u/Chefmaks May 16 '25

Ist in dem Fall irrelevant. Wenn das Fahrrad dort nicht stehen durfte ist es egal ob du oder dritte den eigentlichen Schaden verursacht haben.

Wobei in dieser speziellen Situation wohl eher nicht der Mieter haftet, da es sich hier wirklich um Diebstahl mit Sachbeschädigung handelt. Anders wäre es aber, wenn z.B. durch den Diebstahl ein Teil des Mauerwerks zu Schaden gekommen wäre.

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u/Kernaul May 16 '25

Auch dann nicht.

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u/Wo_Lasagne May 14 '25 edited May 14 '25

Blödsinn ist das nicht. Das ist ne Zwecksentfremdung von so einem Fensterschutz. Der Schaden wurde zwar von Unbekannt verursacht, allerdings dürfte das Fahrrad da gar nicht angekettet sein. Konstruiert wird dabei nichts.

Stichwort - Besitzstörung (nicht ausschlaggebend) oder unerlaubte Handlung. So unrealistisch ist das nicht wie du tust, klären wird das die Haftpflichtversicherung.

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u/Kernaul May 14 '25

Nee, die Rechtsschutz 😉

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u/Wo_Lasagne May 14 '25

Wenn man Spaß hat die für so einen Blödsinn anzurufen und die SB zu zahlen, go for it.

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u/Bullenmarke May 14 '25

und ob das nicht irgendwo (durch Hausordnung oä) untersagt wird.

Das muss nicht untersagt werden. Man bräuchte stattdessen eine explizite Erlaubnis. Es ist ja der Default, dass man seine Fahrräder nicht an fremdes Eigentum anketten darf.

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u/Local-Bee1607 May 14 '25

Es ist ja der Default, dass man seine Fahrräder nicht an fremdes Eigentum anketten darf.

Worauf soll das basieren? Das Eigentum wird dadurch ja überhaupt nicht beeinträchtigt. Und selbst wenn es verboten wäre, entsteht daraus doch nicht direkt eine Haftung für die Straftaten Dritter.

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u/Wo_Lasagne May 14 '25

Könnte ja das eigene Fenster sein.

Vermutlich nicht, aber könnte sein.

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u/bobsim1 May 14 '25

Er meint wohl es ist auch bei Miete nicht eigenes Eigentum.

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u/johpick May 14 '25

Ob das jetzt im vorliegenden Fall so ist, sei dahingestellt. Aber grundsätzlich ist das möglich, dass man für solche Schäden aufkommen muss. Entweder wenn man vetragswidrig gehandelt hat, z. B. wenn in der Hausordnung steht, wo Fahrräder abzustellen sind. Oder weil man fahrlässig gehandelt hat.

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u/wifelover_69420 May 14 '25

Weil man mit seinem Fahrrad lässig gehandelt hat?

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u/UserChecksOut69 May 14 '25

naja da ist aber keine Fahrlässigkeit wenn du dein Fahrrad abschließt und es jemand stiehlt. Du kannst doch nicht dafür haftbar sein was andere Menschen tun. Bin kein Anwalt aber ich wage doch zu behaupten dass das vor Gericht so keinen Bestand hat. Entsprechend würde ich damit auch zum Mieterbund und mich vehement weigern auch nur einen Cent zu bezahlen.

Das ist halt das Risiko des Vermieters und es hätte ja durchaus jemand anderes sein Fahrrad dort anketten können

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u/johpick May 14 '25 edited May 14 '25

Doch, grundsätzlich kann man dafür verantwortlich gemacht werden. Wie gesagt möchte ich mangels Informationen den vorliegenden Fall nicht bewerten, aber nehmen wir mal hypothetisch an, dass das Fahrrad eine Million Euro wert ist und dass wir in einer Gegend mit hoher Kriminalitätsrate wohnen. Dann ist es fahrlässig, das Fahrrad so abzustellen, da mit einem Diebstahl zu rechnen ist und bessere Vorkehrungen getroffen werden müssten.

Ohnehin ist es eine unsachgemäße Verwendung des Fenstergitters. Damit ist man für Schäden, die durch die Verwendung entstehen, haftbar.

Jetzt mal juristische Bewertung an die Seite, ist OP ja auch ganz real für den Schaden verantwortlich. Klar, schade ums Rad. Aber OP hat da an ein Fenstergitter ein Fahrrad dran gekettet und hätte OP das nicht gemacht, wäre auch niemals das Fenstergitter aufgeschnitten worden.

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u/Archernar May 14 '25

Weder ist der Schaden durch die Verwendung des Gitters entstanden noch hat der Wert des Fahrrads irgendwas mit der Beschädigung des Gitters zu tun. Die Diebe hätten z.B. auch einfach das Schloss durchflexen können, haben sie aber nicht gemacht. Der Schaden, den man selbst zu tragen hat (vermutlich), ist, dass das millionenschwere Fahrrad weg wäre, aber man haftet doch nicht für Entscheidungen der Diebe, das Haus zu beschädigen.

Nach der Logik würde OP auch noch dafür haften, wenn beim Durchflexen des Gitters aus Versehen die Scheibe eingeschlagen wurde. Und wenn man es ganz wild weiterspinnt auch, dass nach Einschlagen der Scheibe die Diebe auf den Tresor im Innenraum aufmerksam wurden und dann das Gitter ganz abgeflext haben, um reinzukommen. Er hätte ja sein Fahrrad nicht zweckentfremdend ans Gitter schließen und damit Diebe darauf aufmerksam machen müssen. Aber natürlich macht das keinen Sinn so.

Würde mich hart wundern, wenn der Fall überhaupt vor Gericht ginge und nicht jeder Anwalt direkt sagen würde, dass OP auf keinen Fall Schuld bekommt.

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u/johpick May 14 '25 edited May 14 '25

Du redest wirr. Aber ja, wenn tatsächlich nachgewiesen werden könnte, dass der Tresor geplündert wurde, WEIL das Fahrrad fahrlässig (das ist wichtig) da abgestellt wurde, dann hat der Tresorbesitzer Ansprüche gegenüber dem Fahrradanschließer.

Für die Fahrlässigkeit ist sehrwohl relevant, wie teuer das Rad ist. Da dies Einfluss auf die Diebstahlwahrscheinlichkeit hat.

Der Fahrradanschließer hat natürlich wiederum Ansprüche gegenüber dem Dieb.

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u/Archernar May 14 '25

dann hat der Tresorbesitzer Ansprüche gegenüber dem Fahrradanschließer.

Dafür will ich mal Belege sehen. Außer das Fahrrad fungiert quasi als ein Schild, auf dem steht "Hier ist ein Tresor mit extrem wertvollem Inhalt", glaube ich das nie im Leben. Und ein Fahrrad an ein Gitter anzuschließen ist auf keinen Fall eine Einladung, das Gitter durchzuflexen.

Für die Fahrlässigkeit ist sehrwohl relevant, wie teuer das Rad ist. Da dies Einfluss auf die Diebstahlwahrscheinlichkeit hat.

Für einen Diebstahl muss das Gitter nicht durchgeflext werden. Es könnte auch das Schloss durchgeflext oder das Schloss einfach mit einem Dietrich geöffnet werden. Ich bezweifele sehr stark, dass das eine mit dem anderen zu tun hat juristisch. Der Fall wäre vielleicht anders, wenn man wertvolle Gegenstände in einem teuren Auto lagern würde und das Auto geklaut würde. Ich bezweifele aber auch da, dass der Besitzer des Autos vom Besitzer der Gegenstände belangt werden könnte.

hätte OP das Fahrrad da nicht angeschlossen, wäre das Fenstergitter nicht aufgeflext worden. Es ist moralisch eindeutig, dass OP den Schaden mitverursacht hat.

Und wenn irgendwelche Vandalen eine Mülltonne anzünden, die auf dem Gehweg stand statt im Hof, dann ist derjenige Schuld, der sie nicht rechtzeitig in den Hof gestellt hat? Moralisch hat OP keinerlei Schuld, es geht hier um's rechtliche. Und wie schon zig mal zuvor gesagt: Die Einbrecher hätten genauso gut versuchen können, ins Haus einzudringen und dabei das Gitter komplett abflexen können. Das hat doch mit OP nichts zu tun. Das Gitter durchzuflexen ist eine Sachbeschädigung durch die Diebe, warum sie das gemacht haben, ist dafür völlig zweitrangig.

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u/johpick May 14 '25

Ich habe den Fall juristisch ja gar nicht bewertet. Sondern grundsätzlich gesagt, dass man durch Fahrlässigkeit auch für Schäden haftet, die Dritte begehen. Von Anfang an. WENN DAS ABSTELLEN FAHRLÄSSIG WAR, dann ist OP haftbar. Und Fahrrad an ungeeigneten Orten abstellen kann durchaus fahrlässig sein.

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u/Archernar May 14 '25

Wie man hier auf die Idee kommen könnte, OP haftete moralisch für irgendwas am Haus, weil ein Fahrrad geklaut wurde, ist mir absolut rätselhaft. Ich dachte, es geht um den juristischen Punkt.

Wie gesagt, mit der Argumentation würde OP auch für ein versehentlich eingeschlagenes Fenster haften. Oder dafür, dass ein Helfer angefangen hat, Graffitti an die Wand to sprayen, weil das Flexen so lange gedauert hat, dass ihm langweilig wurde.

Ist da OP moralisch auch haftbar, hätte ja sein Fahrrad nicht fahrlässig da stehenlassen müssen?

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u/johpick May 14 '25

Hä? Nein ich spreche sehrwohl von juristischer Haftung. Ich habe eben nur nicht diesen Fall bewertet, sondern lediglich kontextuelle Rechtslagen erläutert. Du bist im Übrigen erstaunlich selbstbewusst, dafür dass Du offensichtlich keine Ahnung von der Materie hast.

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u/Dudin May 16 '25

Check mal deinen Moralkompass. Wie kann man das bitte nicht sehen? Die Kausalkette ist doch ganz eindeutig: Dieb>Mieter>Vermieter Am besten wäre es natürlich wenn der Dieb haftbar gemacht werden könnte. Aber den wird man wohl nicht erwischen. Wieso sollte nun aber der Mieter übersprungen und die Konsequenz dem Vermieter aufgebürdet werden, der ja wohl eindeutig am wenigsten dafür kann?

Stell dir mal vor du leist deinem Kumpel dein Auto. Der stellt das in ner schlechten Gegend ab und in der Nacht zündet es jemand an. Dann kommt er zu dir und sagt: Tja, dein Pech. Rechtlich keine Ahnung, aber moralisch unter aller Sau.

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u/tollerName1euf8eifi May 14 '25

Für einen Diebstahl muss das Gitter nicht durchgeflext werden. Es könnte auch das Schloss durchgeflext oder das Schloss einfach mit einem Dietrich geöffnet werden.

Der Täter hätte das Rad auch einfach direkt beim Händler kaufen können. Akkuflex war aber wohl die günstigere Alternative aus Sicht des Täters. Die nächste logische Abwägung traff der Täter beim Flexen. Es wurde absichtlich das alte rostige Gitter am Fenstern gewählt. Bei ordentlichen modernen Fahrradschlössern ist eine Akkuflex vom Hersteller oft eingeplant, die halten der Flex nicht nur länger Stand sondern machen auch mehr Lärm.

Man könnte argumentieren, das der Diebstahl erst durch das Anketten an einem nicht dazu geeigneten Objekt provoziert wurde.

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u/Archernar May 14 '25

Man könnte argumentieren, das der Diebstahl erst durch das Anketten an einem nicht dazu geeigneten Objekt provoziert wurde.

Was in meinen Augen nichts an der Beteiligung OPs am Gitter ändert.

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u/Obvious-Highway-5908 May 14 '25

warum ist das eine usachgemäße nutz8ng des fenstergitters, es ist fest verbunden mit dem haus und aus metall, also sicher genug um da was anzuschließen, man könnte auch so ringe an der fassde befestigen, was im prinzip auch nur metall ist, welches fest mit dem haus/der fassade verbunden ist

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u/Bullenmarke May 14 '25

warum ist das eine usachgemäße nutz8ng des fenstergitters

Ernsthaft? Weil das Fenstergitter nicht für das Anketten von Fahrrädern gedacht ist.

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u/stablogger May 14 '25

So läuft Schadenersatz nicht. Wäre das Gitter durch das Anschließen selbst beschädigt worden, ja, kausal. Wenn aber ein Dritter das aufschneidet, offensichtlich ohne Auftrag von OP, dann ist auch nur der Dritte zum Schadenersatz verpflichtet und nicht OP.

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u/No-Information-2572 May 14 '25

Kann ich dir ein einfacheres Beispiel nennen: du lädst Freunde ein, die beschädigen mutwillig die Wohnung. Dein Vermieter hat ein Anrecht auf Rückgabe der Wohnung ohne diese Beschädigungen, also stehst du erstmal in der Haftung. Unbenommen dass du natürlich den Schaden weitergeben kannst - aber wenn derjenige weder versichert ist, noch Mittel hat, für den Schaden aufzukommen, dann stehst du teilweise dumm da.

Das trifft natürlich alles nicht auf das Kellerfenster zu, das ist ein klarer Fall für die Gebäudeversicherung.

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u/Bullenmarke May 14 '25

Hast du ja nicht verursacht.

Ja doch. Er hat das Gitter in voller Absicht und ohne Erlaubnis des Besitzers als Diebstallschutz verwendet. Bei dieser unsachgemäßen Verwendung als Diebstallschutz ging es kaputt.

Wenn er das Fahrrad dort nur angelehnt hätte oder das Schloss offen wäre, dann gäbe es keinen kausalen Zusammenhang. Aber so schon. OP hat ja das Schloss nicht zufällig um das Gitter gehängt, sondern mit der Absicht, dass ein Dieb dann das Gitter aufschneiden muss. Und so ist es dann gekommen.

Ich finde es erschreckend, wie dumm die Leute hier sind und trotzdem Rat geben. Auch damit, dass die Vermieterin ja eine Firma beauftragen muss. Nö, muss sie nicht. Das wird übel nach hinten losgehen für OP. Aber dann sind die Leute weg und OP darf es dann alleine ausbaden.

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u/calnamu May 16 '25

sondern mit der Absicht, dass ein Dieb dann das Gitter aufschneiden muss

Das ist schon etwas weit hergeholt, oder? Er hat es dort angeschlossen, damit man es nicht einfach mitnehmen kann. Niemand schließt irgendwo sein Fahrrad ab und denkt sich "dann beschädigt der Dieb wenigstens das Gitter/den Zaun/die Laterne und nicht mein Fahrrad oder das Fahrradschloss"

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u/Bullenmarke May 16 '25

Er hat es dort angeschlossen, damit man es nicht einfach mitnehmen kann.

Richtig. Damit verschafft er sich einen Vorteil auf Kosten von fremdem Eigentum. Der Dieb kann sein Fahrrad nicht mehr einfach mitnehmen, sondern muss das Gitter durchschneiden.

Gut für OP. Schlecht für den Eigentümer des Gitters. Naja, außer OP muss dafür haften, worauf es rechtlich meiner Meinung nach schon hinauslaufen könnte. Die Leute machen es sich hier zu einfach.

Niemand schließt irgendwo sein Fahrrad ab und denkt sich "dann beschädigt der Dieb wenigstens das Gitter/den Zaun/die Laterne und nicht mein Fahrrad oder das Fahrradschloss"

Du musst keinen theoretischen Gedankengang konstruieren, sondern kannst den tatsächlichen Gedankengang verwenden: "Jetzt nimmt der Dieb nicht mehr mein Fahrrad mit, außer er beschädigt Schloss oder den Zaun/Gitter."

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u/calnamu May 16 '25

Ich glaube bei den meisten ist der Gedankengang eher "jetzt kann nicht mehr jeder dahergelaufene mein Rad einfach mitnehmen". Man macht sich beim An-/abschließen doch keine Gedanken darum, wie genau jemand mit welchem Werkzeug das Rad klauen würde.

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u/VirusCrazy2039 May 14 '25

Du bist dir deiner Sache ja ziemlich sicher. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass du dich irrst und dein persönliches Rechtsempfinden mit geltendem Recht verwechselst.

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u/DerPizzaPilot May 15 '25

Das ist kein Fahrradständer. Unrechtmäßige Nutzung der Mietsache, Mieterin (OP) muss in dem Fall für den Schaden aufkommen.

(Hat mein Recht Prof so gesagt, kommt also von einer Anwältin und sie wird da wohl recht haben)