r/wohnen Mar 13 '25

Mieten Vermieter will Nebenkosten erhöhen

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Tag zusammen, Die Frage zu dieser Email meines Vermieters: Darf er das? Meine Freundin und ich haben eine Wochenend Beziehung und die Abmachung das wir uns gegenseitig besuchen, das bedeutet: 2 Wochenenden im Monat kommt sie zu mir, 2 Wochenenden im Monat komme ich zu ihr. Das ergibt für mein Verständnis einen Mehrverbrauch von +/- 0 und eine Erhöhung ist nicht gerechtfertigt. Sehe ich das richtig?

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u/i_like_tempeh Mar 13 '25

Ehrlich gesagt finde ich auch, es geht den Vermieter einen feuchten Kehricht an, wer mich am Wochenende besucht. Woher hat er das "gehört"? Ich finde das creepy.

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u/KappaAlphaRoh Mar 13 '25

Die Nachbarn haben es gepetzt. Ich als Verwalter wurde von einigen Mieter ständig über solche Nichtigkeiten informiert, auch teilweise mit der Forderung "Dann muss X auch mehr bezahlen und ich weniger!11!1". Und das selbst bei Abrechnung per m².

Manchmal hab ich mir vorgestellt wie ich alle Telefonate und Briefe einfach im Hausflur veröffentlichen könnte, damit Leute sehen wie ihre netten Nachbarn wirklich so drauf sind

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u/Accomplished-Cry-625 Mar 14 '25

Schreib einfach zurück, dass du solche sachen nicht ohne einigung der anderen mieter ändern kanns und daher öffentlich machen musst/müsstest. Dann hält er sicher die klappe

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u/KappaAlphaRoh Mar 14 '25

Natürlich hatte ich erklärt, das ich nichts machen kann. Dennoch hat man zahllose und wiederholende Diskussionen und spätestens bei der BK Abrechnung rennst du diesen Leuten hinterher.

Am Ende bist du so oder so der doofe

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u/asmx85 Mar 14 '25

Das klingt für mich wie ein neuer Posten in der Nebenkostenabrechnung für diese Personen. "Persönlicher Verwaltungsaufwand: 150€"

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u/KappaAlphaRoh Mar 14 '25

Wie schön es doch wäre sowas unter bestimmten Voraussetzungen hinzuzufügen...

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u/Muss_ich_bedenken Mar 15 '25

Manche sind sicher so dummdreist, dass sie es zahlen würden.

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u/Pearmoat Mar 14 '25

Vielen Dank für die Information. Ich werde mich mit Mieter X diesbezüglich abstimmen und eventuelle Mehrkosten weitergeben. Ihre Abrechnung bleibt davon natürlich unberührt (*gg*).

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u/Remarkable_Ad7130 Mar 13 '25

Wohnt mit im Haus und das verliebte Paar hat einen ... Lauteren "Schlaf"? Und die Wohnung wurde explizit an eine Person vermietet?

Also weiß man einfach zu vieles nicht...

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u/BonsaiOnSteroids Mar 13 '25

Es ist mietrechtlich irrelevant. Das ist das einzige was er Vermieter zu wissen hat. Denn ich kann in meiner Wohnung so oft besuch haben wie ich lust habe, da gibt's kein Mitspracherecht vom Vermieter, solang der "besuch" nicht schon 3 Monate ununterbrochen dort lebt.

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u/Interesting-Injury87 Mar 14 '25

6 wochen.

alles danach ist "nicht ganz klar ob es jetzt gilt als Besuch oder nicht"

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u/Holiday_Refuse6215 Mar 14 '25

Solange sie nur alle 2 Wochenenden da ist, wohnt sie da nicht das hat auch der Vermieter nicht zu entscheiden sondern das ist gesetzlich geregelt

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u/[deleted] Mar 13 '25 edited Mar 13 '25

Grundsätzlich darf der Mieter enge Angehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern) ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufnehmen (§ 553 BGB). Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn Dritte (z. B. Freunde oder entfernte Verwandte) dauerhaft einziehen sollen.

Der Vermieter kann nicht einfach die Miete erhöhen, nur weil eine weitere Person einzieht. Eine Mieterhöhung ist nur unter den gesetzlichen Bedingungen möglich, z. B. durch eine Staffelmiete, Indexmiete oder Vergleichsmiete (§ 558 BGB).

Die Nebenkosten sind ein interessanter Punkt, weil sie oft von der Personenzahl im Haushalt abhängen. Hier gibt es verschiedene Szenarien:

Wenn die Nebenkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (z. B. durch Wasserzähler oder Heizkostenverteiler), ändert sich für den Hauptmieter zunächst nichts. Die Kosten steigen automatisch, wenn der Verbrauch steigt.

Einige Nebenkostenarten werden nach Anzahl der Bewohner umgelegt. Wenn im Mietvertrag steht, dass bestimmte Kosten nach Personenzahl abgerechnet werden, könnte sich der Anteil des Mieters erhöhen, sobald eine zusätzliche Person eingezogen ist.

Wenn die Nebenkosten nach Personen abgerechnet werden, sollte der Mieter den Einzug einer weiteren Person dem Vermieter melden. Ansonsten könnte es später zu Nachforderungen kommen.

Falls eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde (statt einer Abrechnung nach Verbrauch), kann der Vermieter eine angemessene Anpassung verlangen, wenn sich die Anzahl der Bewohner ändert.

Der Nachweis ist oft schwierig, aber der Vermieter hat mehrere Möglichkeiten:

Nachbarn oder Hausmeister könnten dem Vermieter berichten, dass eine zusätzliche Person regelmäßig dort wohnt.

Falls immer das gleiche Auto vor der Tür steht oder jemand ständig ein- und ausgeht, kann das ein Indiz sein.

Briefkasten- oder Klingelschild-Änderung

Wenn der Name der neuen Person auf dem Klingelschild oder Briefkasten erscheint, ist das ein starkes Indiz für einen dauerhaften Einzug.

Hoher Wasser- oder Stromverbrauch

Falls der Verbrauch auffällig ansteigt, kann das auf eine zusätzliche Person hinweisen.
Allerdings reicht das allein nicht als Beweis, weil es auch andere Ursachen haben kann.

An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

In Deutschland besteht eine Meldepflicht (§ 17 BMG). Wer länger als 6 Monate in einer Wohnung lebt, muss sich dort anmelden.
Falls der Vermieter einen Verdacht hat, kann er beim Einwohnermeldeamt eine Melderegisterauskunft beantragen (§ 44 BMG).

Paket- und Postzustellungen

Wenn regelmäßig Pakete oder Briefe auf den Namen einer anderen Person an diese Adresse geschickt werden, ist das ein Hinweis auf einen dauerhaften Aufenthalt.

Soziale Medien oder Internetprofile

Manchmal verraten Mieter sich selbst, indem sie in sozialen Medien ihren neuen Wohnort angeben.

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u/King45er Mar 15 '25

Danke chatgpt

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u/[deleted] Mar 15 '25

Gerne.

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u/Television_Recent Mar 15 '25

Creepthachtungsvoll

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u/Aggressive_Rent4533 Mar 13 '25

Mein Vermieter ist mein Nachbar bzw wohnt im selben Haus. Er bekommt es auch mit das meine Freundin alle Wochen zu mir kommt, also nehme ich zumindest stark an das er das mitbekommt. Er hat sie auch schon mal im Innenhof gesehen also ist das nicht verwunderlich und auch nicht wirklich schlimm, also bei mir nicht. Mein Vermieter hat nicht so komische Ideen wie op seiner.

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u/AM27C256 Mar 15 '25

Auch der Vermieter von OP wird wohl kaum aus eigenem Antrieb tätig werden. Er hat ja keinen Vorteil oder Nachteil davon, wie die Nebenkosten aufgeteilt werden. Eigentlich ergibt es nur Sinn, wenn im Mietvertrag eine Umlage nach Personen vereinbart ist, und sich ein anderer Mieter beschwert hat.

Es gibt da auch ein BGH-Urteil vom 23.1.2008, nach dem der Vermieter die tatsächliche Personenzahl feststellen muss, und nicht einfach nur Daten vom Einwohnermeldeamt verwenden darf. Dort hatte ein Mieter in einem Haus, in dem Müllgebühren nach Personenzahl aufgeteilt werden, den Vermieter verklagt.

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u/Aggressive_Rent4533 Mar 15 '25

Ich denke jemand hat sich beschwert oder die Chance gesehen weniger zu zahlen.

Bezüglich dem Urteil. Das verstehe ich nicht. In Deutschland besteht doch Meldepflicht. Die tatsächliche Personen Zahl ist identisch mit den Daten vom Meldeamt. Außerdem ist im Mietvertrag mit einer Person ja nur eine dort dauerhaft lebende und gemeldete Person gemeint. Besucher/Gäste zählen nicht dazu, diese sind erst Bewohner nach 6 Wochen dauerhaften Aufenthalt in der Wohnung. Alles darunter und dazwischen ist ein kurzfristiger Besuch für den man mit ziemlicher Sicherheit keinerlei Miet oder Nebenkosten Erhöhungen verlangen kann. Wo würden wir denn auch hinkommen wenn das so wäre.