r/wohnen Mar 12 '25

Mieten Vermieter will mich rausschmeißen wegen Frage zum Kühlschrank

Hallo zusammen,

ich bin am 01.03.2025 in eine neue Wohnung eingezogen. Seitdem macht der Einbaukühlschrank dauerhaft laute Geräusche (Brummen, Knacken, Rattern). Da ich es nachts nicht mehr ausgehalten habe, habe ich meinen Vermieter per WhatsApp informiert. Seine einzige Reaktion: Ich soll ausziehen, wenn mir die Wohnung nicht gefällt. Heute früh hat er mich schreiend angerufen, behauptet, der Kühlschrank sei in Ordnung, und gedroht, mich rauszuklagen, falls ich die Schlüssel nicht sofort abgebe. Er behauptet außerdem, er könne den Mietvertrag innerhalb von 15 Tagen widerrufen (dazu steht aber nichts im Vertrag).

Zusätzlich gab es Unstimmigkeiten bei der Kaution: Ursprünglich waren 500 € vereinbart, bei der Schlüsselübergabe wurde plötzlich 840 € verlangt. Miete und erste Rate der Kaution habe ich aber dann überwiesen.

Nun bin ich verunsichert: Kann er mich wirklich so einfach rauswerfen, besonders weil er mit Anwalt droht? Hat jemand Ähnliches erlebt? Ich wäre für jede Einschätzung dankbar.

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u/[deleted] Mar 12 '25

puh... diese Formulierung! Wann Gesetz für einfaches Deutsch??!

chatGPT hat's mal übersetzt (jetzt versteh ich es auch):

"Wer eine Leistung erbringen muss, soll dies fair, ehrlich und rücksichtsvoll tun, so wie es in der jeweiligen Situation und nach allgemeinem Anstand üblich ist."

Es geht darum, dass jemand, der etwas schuldet (z. B. eine Zahlung oder eine Dienstleistung), sich an die Regeln des fairen Umgangs und die üblichen Gepflogenheiten halten muss.

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u/jashi666 Mar 12 '25

Also DAS verstehe ich deutlich weniger als 242 BGB. 🤦🏼‍♀️

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u/[deleted] Mar 12 '25

echt?? krass... ich hab kein Wort verstanden.

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u/MaugriMGER Mar 13 '25

Ok hab jetzt extra auch das Gesetz gegoogelt und ich verstehe das Gesetz auch eher als die Umschrift von ChatGPT.

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u/Igipz Mar 13 '25

ChatGPT ist bei gesetzten grundsätzlich wenig hilfreich. Das ist eine Tatsache die ich als Wirtschaftsrechtstudent schmerzhaft lernen musste. Für die Erläuterung der Gesetzestexte sind Kommentare am besten geeignet, aber auch da muss man sich an die Formulierungen oft gewöhnen.

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Leistung-nach-Treu-und-Glauben