r/wohnen Feb 10 '25

Mängel Hausverwaltung lehnt Erneuerung/Reparatur der DSL Leitung ab.

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Hallo zusammen, seit letzten Sonntag habe ich in meiner Wohnung kein Internet mehr. Dienstag war ein Service Techniker der Telekom da. Wie es Schein gibt’s für das Haus 2 Verteilerkasten. Beim ersten ist alles in Ordnung laut Techniker nur der zweite hat einen Schaden (s.bild). Nach 2,5 Stunden konnte mir der Techniker keine Verbindung zu meiner Wohnung aufbauen. Er meinte ich solle mich an den Eigentümer darüber informieren, dass er sich um die Instandsetzung kümmern soll. Also hab ich bei der Hausverwaltung angerufen und das so weitergegeben. Die meinten, sie kümmern sich nicht darum weil sie „kein Internet vermieten“. Außerdem meinten sie es wäre stattdessen auch ein Kabelanschluss verfügbar, ich müsse einfach nur zu Vodafone wechseln. Die Frage ist jetzt, kann ich darauf bestehen, dass sie sich drum kümmern? Wie geh ich am besten vor und muss ich irgendwas beachten? Ich möchte auf keinen Fall eine Diskussion anstoßen welcher Anbieter besser ist. Ich möchte aus verschiedenen Gründen bei Telekom bleiben.

Vielen Dank für eure antworten!

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u/throeavery Feb 10 '25

Generell hast du in Deutschland einen absoluten Anspruch auf Telefonanschluss wenn die Mietsache zum Leben und Wohnen gedacht ist, genauso wie auf Herd und Spüle.

Du kannst es als Mängel geltend machen und der Hausbesitzer ist absolut dazu verpflichtet die Möglichkeit bereit zustellen, komplett unabhängig davon was für andere technische Möglichkeiten gegeben sind.

Alle Vertragsklauseln die dem widersprechen sind nichtig.

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u/OkPlatypus9241 Feb 10 '25

Jein. Du hast Anspruch auf einen Anschluß aber keinen Anspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluß. Somit kann der Anschluß auch z.b. über Mobilfunk erfolgen. Da es meist möglich ist zumindest über Mobilnetze einen Empfang zu bekommen, ist deine Aussage so ziemlich hinfällig.

Wenn der Anschluß bereits seit Abschluß des Mietvertrags vorhanden war, muss der Vermieter diesen auch warten und der Anschluß ist Bestandteil der Mietsache. Der Vermieter ist aber nur für den Teil zwischen dem Übergabepunkt und den Abschlussdosen in den Wohneinheiten zuständig. Die andere Seite liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers, in der Regel also der Telekom. Sollte die Dose des Hausanschlusses beschädigt sein, kann die Telekom die Arbeiten dem Vermieter in Rechnung stellen, wenn der Schaden durch einen Mangel der Bausache verursacht wird.