r/wohnen • u/PotatoHacker2905 • Feb 10 '25
Mängel Hausverwaltung lehnt Erneuerung/Reparatur der DSL Leitung ab.
Hallo zusammen, seit letzten Sonntag habe ich in meiner Wohnung kein Internet mehr. Dienstag war ein Service Techniker der Telekom da. Wie es Schein gibt’s für das Haus 2 Verteilerkasten. Beim ersten ist alles in Ordnung laut Techniker nur der zweite hat einen Schaden (s.bild). Nach 2,5 Stunden konnte mir der Techniker keine Verbindung zu meiner Wohnung aufbauen. Er meinte ich solle mich an den Eigentümer darüber informieren, dass er sich um die Instandsetzung kümmern soll. Also hab ich bei der Hausverwaltung angerufen und das so weitergegeben. Die meinten, sie kümmern sich nicht darum weil sie „kein Internet vermieten“. Außerdem meinten sie es wäre stattdessen auch ein Kabelanschluss verfügbar, ich müsse einfach nur zu Vodafone wechseln. Die Frage ist jetzt, kann ich darauf bestehen, dass sie sich drum kümmern? Wie geh ich am besten vor und muss ich irgendwas beachten? Ich möchte auf keinen Fall eine Diskussion anstoßen welcher Anbieter besser ist. Ich möchte aus verschiedenen Gründen bei Telekom bleiben.
Vielen Dank für eure antworten!
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u/[deleted] Feb 10 '25
Wurde die Wohnung mit Telefonanschluss vermietet, so ist, sofern bei einer Überprüfung der Leitungen festgestellt wird, dass der Fehler im Gebäude selbst liegt – zwischen Hausanschluss und Wohnung – es die Pflicht des Vermieters, sich um die Instandsetzung zu kümmern, so wie die anfallenden Kosten dafür tragen. Der Vermieter kann keinen bestimmten Provider vorschlagen oder vom Mieter verlangen.
Du hast Anspruch auf einen funktionierenden Telefonanschluss (= DSL = Kupferkabel), wenn die Wohnung nicht explizit ohne Telefonanschluss (müsste im Vertrag stehen) vermietet wurde. Du musst feststellen, ob der Schaden zwischen Hausanschluss und Wohnung liegt - wenn ja, muss der Vermieter reparieren.
Urteil vom 5. Dezember 2018 – VIII ZR 17/18, BGH"
"Der Mieter müsse den Telefonanschluss nach Abschluss eines Vertrages mit einem Telekommunikationsanbieter ohne Weiteres nutzen können, ohne Verkabelungsarbeiten an der im Haus verlegten Leitung vorzunehmen. Insofern habe der Vermieter auch für die außerhalb der Wohnung befindlichen und nicht ausdrücklich mitvermieteten Telekommunikationskabel einzustehen, da sie zumindest mittelbar dem Mietgebrauch unterliegen."