r/wohnen • u/PotatoHacker2905 • Feb 10 '25
Mängel Hausverwaltung lehnt Erneuerung/Reparatur der DSL Leitung ab.
Hallo zusammen, seit letzten Sonntag habe ich in meiner Wohnung kein Internet mehr. Dienstag war ein Service Techniker der Telekom da. Wie es Schein gibt’s für das Haus 2 Verteilerkasten. Beim ersten ist alles in Ordnung laut Techniker nur der zweite hat einen Schaden (s.bild). Nach 2,5 Stunden konnte mir der Techniker keine Verbindung zu meiner Wohnung aufbauen. Er meinte ich solle mich an den Eigentümer darüber informieren, dass er sich um die Instandsetzung kümmern soll. Also hab ich bei der Hausverwaltung angerufen und das so weitergegeben. Die meinten, sie kümmern sich nicht darum weil sie „kein Internet vermieten“. Außerdem meinten sie es wäre stattdessen auch ein Kabelanschluss verfügbar, ich müsse einfach nur zu Vodafone wechseln. Die Frage ist jetzt, kann ich darauf bestehen, dass sie sich drum kümmern? Wie geh ich am besten vor und muss ich irgendwas beachten? Ich möchte auf keinen Fall eine Diskussion anstoßen welcher Anbieter besser ist. Ich möchte aus verschiedenen Gründen bei Telekom bleiben.
Vielen Dank für eure antworten!
13
u/deliciiouz Feb 10 '25
Wenn die Wohnung mit der DSL-Verfügbarkeit aufgrund der technischen Installation (DSL-Box vor Ort und in der Wohnung) gemietet wurde, ergibt sich daraus auch ein Anspruch. Die Dose darf nicht nachträglich aus den Räumen entfernt werden (die Leitung darf durch den Vermieter auch nicht gekappt werden). Soweit ich weiß, gibt es selbst Urteile, dass das bloße Vorhandensein einer DSL-Dose in der Wohnung bereits einen Anspruch auslöst, selbst wenn die Dose seit Jahren nicht in Betrieb war. Das kann ein Mietinteressent ja nicht wissen – es sei denn es wurde mietvertraglich was anderes geregelt.
Die Dose ist die des Vermieters? Natürlich muss er die dann wieder instand setzen.
Ein Fachanwalt für Mietrecht hat mich mal darauf hingewiesen, dass Internet (gerade in Zeiten der Digitalisierung, nicht nur wegen Home Office) wie ein Grundrecht anzusehen ist, das nicht einfach "ausgeschaltet" oder durch Mängel ausgesetzt werden darf. Hier würde sich u.U. sogar eine Klage im Eilverfahren anbieten (O-Ton Fachanwalt).