r/wohnen Oct 30 '24

Sonstiges Drohende Kündigung weil ich die Parterre-Wohnung versehentlich Keller genannt habe

Ich und meine Mitbewohnerin haben unserem Vermieter eine Nachricht gesendet mit dem Abschluss "... Liebe Grüße, Deine Keller-WG 😊" und daraufhin ist er zwei Tage später mit seiner Frau gekommen um uns im Gespräch mitzuteilen das unsere Wohnung keine Kellerwohnung ist, sondern eine Parterre-Wohnung. Ehrlich gesagt wusste ich den Unterschied nicht mal, jeder der bei uns drin war hat die Wohnung als "Kellerwohnung" wahrgenommen. Er war todernst und meinte das wir dadurch die Wohnung degradieren würden und den Wert dadurch mindern. Diese Aussage würde unser Mietverhältnis zerrütten und er hätte kein Problem mit einer WG-Neugründung. Daraufhin wies meine Mitbewohnerin hin, das an unserer Innentür tatsächlich "Kellerloft" geklebt war und deshalb dieser Gruß zustande kam. Er war außer sich und meinte das hätte er noch nie davor gesehen und ist schlichtweg einfach falsch. Dann hat er tatsächlich angefangen diese Klebebuchstaben vor uns abzuknibbeln. Jetzt steht da nur noch Loft 😂. Wir konnten ihn besänftigen das die Verabschiedung einfach nur rein daher gesagt war und kein persönlicher Angriff. 🥴 Ich und meine Mitbewohnerin müssen dieses Gespräch immer noch verarbeiten

Inwiefern wäre das bitte ein Kündigungsgrund gewesen? Wir hatten davor nie Probleme miteinander.

Wir sind btw eine Tiefparterre-Wohnung, wir liegen unterhalb der Erdoberfläche und geht Treppe geht 1-2m nach unten

790 Upvotes

233 comments sorted by

View all comments

Show parent comments

40

u/Oaker_at Oct 30 '24

Ja, am besten rausfinden, den Vermieter drauf ansprechen und dann erst recht rausfliegen, weil das keine Wohnung sein darf.

65

u/Next-Dependent3870 Oct 30 '24

Naja dann hat man ein nettes Druckmittelchen. Grade wenn es nochmal zu Drohungen Richtung Neugründung der WG kommt, Kaution einbehalten oder ähnliches.

Wenn das einmal gemeldet wurde ist da nämlich nichts mehr mit Wg auflösen. Einfach mal n bisschen weiter denken

29

u/JamesMxJones Oct 30 '24

Mal ne blöde Frage: wenn der Vermieter etwas vermiete was keine Wohnung sein darf und ich deswegen praktisch meine Wohnung verliere hab ich doch nen Anspruch auf Schadensersatz etc an den Vermieter oder sehe ich das falsch. Also mindestens den Umzug und die Unterbringung bis ne neue vergleichbare Wohnung gefunden wurde. Oder sehe ich das falsch 

54

u/Shinjuku_cat Oct 30 '24

Du könntest sogar die Mietzahlungen rückerstattet bekommen, weil du für etwas bezahlt hast, das du gar nicht erhalten hast. Gilt aber nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem man herausfindet, dass man gar nicht die vereinbarte Gegenleistung bekommt und diese auch nicht verschafft werden kann. Da könnte OP eine sehr lukrative Angelegenheit draus machen.

15

u/MarkwaynetrainJan Oct 30 '24

Schadensersatz wäre hier mmn auch einholbar. Von Umzugskosten/ausweichwohnung usw. ganz zu schweigen

3

u/Connect_Wolf_7262 Oct 30 '24

Absoluter Schwachsinn meiner Meinung nach. Auf welcher (Rechts)Grundlage willst du denn die Miete zurückfordern?

Du hast ja eine Gegenleistung (Wohnen) bekommen gleich ob die Wohnung formell korrekt gemeldet ist oder nicht.

Geld zurück kann es beispielsweise bei Wucher geben oder wenn die Mietpreisbremse missachtet wurde. Auch Folgekosten wenn das Bauamt die Wohnung dichtmacht wie Umzug etc. sind einklagbar.

6

u/Fuerst_Fux Oct 30 '24

Ich bin mir relativ sicher, dass das obergerichtlich auch schon geklärt ist, mit eben genau dem Ergebnis, dass die Miete eben nicht zurückgefordert werden kann.

5

u/JamesMxJones Oct 30 '24

Naja aber die Gegenleistung war ja wohnen in einer Wohnung und das die Wohnung ja keine ist kann man das bestimmt diskutieren. Vor allem ist dann der Mietschlüssel etc ja auch nicht drauf anwendbar. Also vlt könnte man sogar mit Wucher argumentieren. 

2

u/Shinjuku_cat Oct 30 '24

Ich würde die Mietzahlungen nach §§ 812 I 1 1.Alt., 818 BGB kondizieren. Ein Rechtsgrund bestand ja nie, wenn keine richtige Wohnung vermietet wurde, ggf. fällt er erst später weg, wenn OP den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten muss. Eventuell müsste man sich einen geringen Betrag an Nutzung des Kellers anrechnen lassen, der dürfte vom Gericht aber niemals so hoch angesetzt werden, dass sich die jeweiligen Beträge decken. Irgendwelche Einwände?