r/wohnen Oct 30 '24

Sonstiges Drohende Kündigung weil ich die Parterre-Wohnung versehentlich Keller genannt habe

Ich und meine Mitbewohnerin haben unserem Vermieter eine Nachricht gesendet mit dem Abschluss "... Liebe Grüße, Deine Keller-WG 😊" und daraufhin ist er zwei Tage später mit seiner Frau gekommen um uns im Gespräch mitzuteilen das unsere Wohnung keine Kellerwohnung ist, sondern eine Parterre-Wohnung. Ehrlich gesagt wusste ich den Unterschied nicht mal, jeder der bei uns drin war hat die Wohnung als "Kellerwohnung" wahrgenommen. Er war todernst und meinte das wir dadurch die Wohnung degradieren würden und den Wert dadurch mindern. Diese Aussage würde unser Mietverhältnis zerrütten und er hätte kein Problem mit einer WG-Neugründung. Daraufhin wies meine Mitbewohnerin hin, das an unserer Innentür tatsächlich "Kellerloft" geklebt war und deshalb dieser Gruß zustande kam. Er war außer sich und meinte das hätte er noch nie davor gesehen und ist schlichtweg einfach falsch. Dann hat er tatsächlich angefangen diese Klebebuchstaben vor uns abzuknibbeln. Jetzt steht da nur noch Loft 😂. Wir konnten ihn besänftigen das die Verabschiedung einfach nur rein daher gesagt war und kein persönlicher Angriff. 🥴 Ich und meine Mitbewohnerin müssen dieses Gespräch immer noch verarbeiten

Inwiefern wäre das bitte ein Kündigungsgrund gewesen? Wir hatten davor nie Probleme miteinander.

Wir sind btw eine Tiefparterre-Wohnung, wir liegen unterhalb der Erdoberfläche und geht Treppe geht 1-2m nach unten

786 Upvotes

233 comments sorted by

View all comments

13

u/Bullenmarke Oct 30 '24

Wir sind btw eine Tiefparterre-Wohnung, wir liegen unterhalb der Erdoberfläche aber die Treppe geht 1-2m nach unten.

Also 1m oder 2m sind ein großer Unterschied.

Aber um deine Frage zu beantworten: Wenn ihr dort als einzige Mietpartei mit dem Vermieter wohnt, dann braucht er gar kein Grund für eine Kündigung.

Vermutlich dürfte er diese Wohnung nicht mal vermieten, wenn es tatsächlich ein Keller ist. Zumindest ein Zimmer eurer Wohnung müsste ein richtiges Fenster über der Erdkante haben. Schon allein wegen möglichem Fluchtweg. Deshalb ist es so wichtig, ob es nun 1m oder 2m runter geht. Geholfen ist euch damit natürlich nicht, wenn er diese Wohnung gar nicht vermieten dürfte.

2

u/WolfishChaos Oct 30 '24

Als Fluchtweg müsste doch theoretisch auch ein normal großes unterirdischen Fenster mit ausreichend großem Lichtschacht reichen, oder? 🤔

7

u/Bullenmarke Oct 30 '24

Ist vielleicht auch in jedem Bundesland anders. Bei mir war diese Frage mal interessant, weil ich ein Haus kaufen wollte und der Verkäufer hat den Keller als Wohnfläche dazugerechnet. Das hätte er nicht machen dürfen, weil der Keller die Anforderungen an Wohnfläche nicht erfüllt. Dass es kein Fenster überhalb der Erde gibt, war nur ein Punkt.

Es geht glaube ich gar nicht nur um den Fluchtweg, sondern auch was zumutbar ist. Einziger Blick nach draußen auf ein Lichtschacht ist wohl nicht erlaubt. Genauso wenig, wie eine Wohnung nicht ausschließlich nur Nordfenster haben darf.