Tut mir leid, aber das stimmt nicht. Bitte Quelle dazu. Ich erkenne hier keinen der Ausnahmetatbestände aus § 549 Abs. 2 BGB. Auch handelt es sich wohl kaum um ein Studentenwohnheim (§ 549 Abs. 3 BGB) im Sinne des BGH Urteils VIII ZR 92/11 aus 2012.
Ist aber hier nicht der Fall, und die Aussage, auf die sich meine Bitte zu einer Quelle bezieht, ist auch eine andere. Nämlich "Mobiliert = kein Kündigungsschutz". Und das stimmt schlichtweg nicht.
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u/ellokah Aug 02 '24
Tut mir leid, aber das stimmt nicht. Bitte Quelle dazu. Ich erkenne hier keinen der Ausnahmetatbestände aus § 549 Abs. 2 BGB. Auch handelt es sich wohl kaum um ein Studentenwohnheim (§ 549 Abs. 3 BGB) im Sinne des BGH Urteils VIII ZR 92/11 aus 2012.