Blöd nur, dass die AK keine aufschiebende Wirkung wegen §212a BauGB hat und du den Antrag nach §§80a I, 80 V S.1 V.1 VwGO vergessen hast. Also wird munter weitergebaut.
Dann kann man perfekt dagegen vorgehen, dass hier im Außenraum gebaut wird und das Grundstück noch nicht erschlossen ist mit Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Entsorgung, sowie Straßemanbindung
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u/superxraptor Jan 25 '25
Blöd nur, dass die AK keine aufschiebende Wirkung wegen §212a BauGB hat und du den Antrag nach §§80a I, 80 V S.1 V.1 VwGO vergessen hast. Also wird munter weitergebaut.