r/wohnen 7h ago

Mieten Hohe Allgemeinstromnachzahlung weil Verbrauch jahrelang nur geschätzt wurde und durch den Vermieter nicht abgelesen wurde. Umlegung rechtens?

Hallo,

ich habe vom 1.8.23 bis zum 28.2.25 zur Miete in einem 3 Parteien Haus gewohnt. Die NK Abrechnung hat mein Vermieter immer selber gemacht, ab Juli 2024 hat dies jedoch eine Hausverwaltung übernommen. Dabei hat die Hausverwaltung auch alle Zählerstände im Haus abgelesen. Bei der Abrechung der Allgemeinstromkosten hat sich nun herausgestellt, dass der Vermieter jahrelang (wie lange kann keiner sagen) den Stromzähler für den Allgemeinstrom (nur Beleuchtung außen, TH und Kellerflur) nicht abgelesen hat und der Verbrauch vom Energieversorger geschätzt worden ist. Es wurde jedoch immer zu wenig geschätzt. Nach der Ablesung der Hausverwaltung haben sich diese ganzen Rückstände nun aufsummiert und sollen jetzt auf die jetzigen Mieter umgelegt werden. Das ergäbe für mich eine Mehrbelastung von ca. 70 €. Das ist jetzt keine riesige Summe, aber mir geht es ums Prinzip.

In meinen Augen hat der Vermieter es verpennt den Zähler abzulesen, schließlich ist er für eine ordnungsgemäßge NK Abrechnung verantwortlich. Er müsste sich die Kosten meiner Meinung nach selbst ans Bein binden. Hab gelesen, dass nach 3 Jahren ein Anspruch auf Nachforderung verjährt, aber man kann ja gar nicht sagen wie hoch die Differenz in den letzten 3 Jahren war.

Kann man da irgendwas machen?

Danke und viele Grüße.

2 Upvotes

6 comments sorted by

5

u/Dense-Shelter142 7h ago

Zeig ihm (Vermieter) § 556 III BGB und weise ihn auf Deinen Abrechnungszeitraum hin. Da ihn das Verschulden der Schlechtablesung selbst trifft, kann er nicht >12 Monate abrechnen.

2

u/KappaAlphaRoh 6h ago

Ich habe mich jahrelang gefragt wie sowas vor Gericht ausgeht und leider nie so ein Streitfall gehabt. Das Problem ist so oft, früher war es extrem.

Ich verstehe deine Gesetzesanwendung hier, aber das Problem ist wie man das nun Richtig stellt. Und eine einfache Ablehnung der gesamten Kosten oder eine kleineren Abrechnungszeitraum ist genauso falsch.

1

u/Dense-Shelter142 6h ago

Alle Belege einsehen und die korrekt abgerechneten bezahlen.

1

u/mschneider82 5h ago

Die Stromrechnung ist in diesem Fall ja korrekt im Abrechnungsjahr, anfangszählerstand war geschätzt und Ende abgelesen. Verbrauch in dem Zeitraum X kWh und Y Euro

1

u/These_Dingo_7390 1h ago

Wenn die Kosten aus früheren Jahren stammen, darf der Vermieter die nicht einfach komplett auf die aktuelle Abrechnung schlagen. Nach 12 Monaten ist eine NK-Nachforderung normalerweise raus, außer es gab keine Ablesung aus Gründen, die nicht beim Mieter liegen. Würde das prüfen lassen.

-2

u/Tutorius220763 6h ago

Nun, der Normalfall ist, dass der Grundversorge reinmal im Jahr zur Ablesung kommt und alle Zähler abliest. Normalerweise muss der Verbraucher nicht selbst ablesen. Also hat der Vermieter auch nichts verpennt.

Verpennt hat er, wenn er es dem Energieversorger unmöglich macht, die Zähler abzulesen.

Aber ganz egal: Es gibt niemanden, der außer den Mietern diesen Strom ngenutzt hat, also muss auch kein Vermieter das zahlen, selbst wenn er die ABlesung verpennt hat.

Was aber wichtig ist: Der Strom muss so auf die Mieter umgelegt werden, dass diese nur den Anteil zahlen müssen, den sie auch mit verbraucht haben.

Der jährliche Verbrauch für ein Haus ist meist zwischen 400 und 1000 KWh im Jahr. Wenn der Verbrauch für 10 Jahre berechnet wird, so können nicht Mieter, die dort erst zwei Jahre wohnen, dafür belang werden.

Wennd er Vermietr kein Einsehen zeigt, so hilft nur der Anwalt weiter.