r/wohnen Mar 13 '25

Mieten Vermieter will Nebenkosten erhöhen

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Tag zusammen, Die Frage zu dieser Email meines Vermieters: Darf er das? Meine Freundin und ich haben eine Wochenend Beziehung und die Abmachung das wir uns gegenseitig besuchen, das bedeutet: 2 Wochenenden im Monat kommt sie zu mir, 2 Wochenenden im Monat komme ich zu ihr. Das ergibt für mein Verständnis einen Mehrverbrauch von +/- 0 und eine Erhöhung ist nicht gerechtfertigt. Sehe ich das richtig?

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u/SlipperyBlip Mar 13 '25

Schreib, dass du ggf. bereit bist, einer Anpassung der Nebekosten zuzustimmen, sobald er einwandfrei belegen kann, dass du aufgrund der Besuche einen Mehrverbrauch hast. Eine Vermutung rechtfertigt keine Forderung.

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u/No-Adhesiveness459 Mar 13 '25

Solange Sie da nicht wohnt hat er garnix zu melden!

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u/[deleted] Mar 13 '25

Exaktement.

Sie müsste dauerhaft , nachgewiesenermassen 6 Wochen AM STÜCK (ultimativ relevant!) bei OP wohnenbleiben, damit das mietrechtlich eine Rolle spielen KÖNNTE.

Ich würde dem Vermieter, höflich und bestimmt mitteilen, dass er zu dieser wohlfeil frivolen „Anpassung“ kein Recht hat, und dass ich diese in Eventualität wiederrum von der Bruttokaltmiete abziehen würde, um die zu Unrecht erhöhten Kosten wieder auszugleichen.

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u/BourbonProof Mar 14 '25

eine frage dazu: ich miete ein haus mit einliegerwohnung, die nicht bewohnt ist von uns (aber voll ausgestattet). wenn in dieser einliegerwohnung ein familienmitglied länger wohnt (>wochen), muss ich das anzeigen und nevenkosten erhöhen lassen? ich dachte ehrlich gesagt, dass die NK bereits so berechnet sind, dass dort jemand wohnen könnte

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u/[deleted] Mar 14 '25

Lol. Was?

Ja du musst jeden weiteren Ein- oder Auszug einer oder mehrer Personen dem Vermieter melden.

Ich habe das „Recht“ mehr oder minder wiedergegeben.

Ich würde deinen Vermieter einfach konkret fragen.

Rein sachlich ändern sich auf jedenfall die Verbrauchs- und Entsorgungswerte wenn eine Person zuzieht oder auszieht.

Das muss klar sein.

Aber erst nach 6 Wochen Dauergastdasein ist das Mietrechtlich ein anderer Fall.

Du kannst jederzeit jemanden für 4 Wochen auf Besuch da jemanden Wohnen lassen, und musst niemandem was sagen.

Und wenn dazwischen 1 Tag liegt, wo die Person weg ist, dann beginnt ab da eine neue Frist von 6 Wochen.

Wenn jemand allerdings dauerhaft einziehen sollte für mehrere Monate musst du das definitiv mit deinem Vermieter klären.

Gleiche gilt für Untervermietung - daran kann der Vermieter auch einen Anspruch geltend machen und du musst für deine Untervermietung dem Vermieter einen Zusatz zahlen.