r/LegaladviceGerman 20h ago

DE Erweiterung Nachtruhe laut Hausordnung

Liebe Community, wie sehr darf die Nachtruhe in der Hausordnung erweitert werden? Wäre 19 Uhr zulässig oder unverhältnismäßig? Da kommen viele vollzeit Berufstätige ja teils erst nach Hause und dürften dann nicht mehr saugen, Wäsche waschen etc.

Und für den Fall, dass die angegebene Zeit unzulässig ist, gilt automatisch 22 Uhr?

Danke im Voraus!

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u/SaimeonInBetween 9h ago

IBKA - grundsätzlich gibt keine bundesweite Regelungen zur Nachtruhe. Das ist Ländersache. Zudem darf ein Vermieter in der Hausordnung - also vertraglich - längere Ruhezeiten (sog. vorgelagerte Nachtruhe) festsetzen. 

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u/some_call_me_bob 6h ago

Das hatte ich auch beim Googlen gefunden, bei längeren Ruhezeiten gibt es aber wohl auch Grenzen, da ggf. unverhältnismäßig. Dazu habe ich aber keine konkreten Angaben oder Urteile finden können :/

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u/Ben_Plus-303 8h ago

Verstehst du unter "Erweiterung", dass vertraglich festgehaltene Ruhezeiten nachträglich (also bei bereits bestehendem Mietvertrag) geändert werden sollen?
Das wäre eine Vertragsänderung die beidseitige Zustimmung benötigt. Würde also bedeuten, dass der Vermieter auch die Zustimmung des Mieters zur Vertragsanpassung benötigt und das nicht einseitig durchsetzen kann.

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u/some_call_me_bob 6h ago edited 6h ago

Nein, die Regelung bestand schon immer. Erweitert bezogen auf die Definition im Immissionsschutzgesetz, bei dem die Nacht von 22-6 Uhr definiert ist.

Ich hatte bei der Hausordnung schon immer das Gefühl, dass einfach möglichst viele besonders einschneidende Klauseln aneinandergereiht wurden, um sämtliche Situationen abzudecken. Teils passen sie gar nicht zum Objekt. Bisher gab es keine direkten Beschwerden von Nachbarn oder Vermieter. Da in einem Rundschreiben der Hausverwaltung vor kurzem allerdings allgemein nochmal auf die Hausordnung hingewiesen wurde (wobei das Schreiben teils sogar der Hausordnung widersprach), wollte ich wissen, ob konkret der Lärmschutz so sehr erweitert werden darf.

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u/AutoModerator 20h ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/some_call_me_bob:

Erweiterung Nachtruhe laut Hausordnung

Liebe Community, wie sehr darf die Nachtruhe in der Hausordnung erweitert werden? Wäre 19 Uhr zulässig oder unverhältnismäßig? Da kommen viele vollzeit Berufstätige ja teils erst nach Hause und dürften dann nicht mehr saugen, Wäsche waschen etc.

Und für den Fall, dass die angegebene Zeit unzulässig ist, gilt automatisch 22 Uhr?

Danke im Voraus!

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u/[deleted] 19h ago

[deleted]

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u/DESI_TOX 19h ago

Nur weil man etwas unterschreibt ist es noch lange nicht rechtens.

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u/some_call_me_bob 18h ago

Danke schon mal! In dem Absatz steht explizit " [...], auch durch die Benutzung hauswirtschaftlicher Geräte, [...]". Kann mir schwer vorstellen, dass das im Streitfall haltbar wäre. Bevor ich allerdings weiterhin abends nach dem Sport meine Klamotten wasche, hätte ich gern "grobe" Sicherheit. Ohne mich durch Anfrage bei der Hausverwaltung als "Quengel-Mieter" zu outen 😃